Rot-weiße Flagge Oberösterreichs mit dem oberösterreichischen Wappen vor blauem Himmel mit Wolken.

Photovoltaik Oberösterreich – Förderung, Kosten und Potenzial 2026 im Überblick

Sie planen in eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher in Oberösterreich zu investieren und möchten verschiedene Angebote vergleichen, bevor Sie sich für eine Firma entscheiden?

Bei Photovoltaikanlage.at sind Sie genau richtig. Wir helfen Ihnen, attraktive Angebote für Solaranlagen und Batteriespeicher aus Ihrer Region einzuholen, sodass Sie nachhaltig und umweltfreundlich eigenen Solarstrom in Ihrem Zuhause oder Unternehmen erzeugen und flexibel nutzen können.

Wie steht es um Photovoltaik in Oberösterreich?

Oberösterreich gehört gemeinsam mit Niederösterreich und der Steiermark zu den PV-stärksten Bundesländern Österreichs. Bis Ende 2023 war im Land eine Gesamtleistung von 1.375 MWp installiert – damit belegte Oberösterreich Platz 2 im Bundesländervergleich und hatte bereits 36,2 % der laut ÖNIP bis 2030 erforderlichen PV-Leistung erreicht. Besonders dynamisch verlief der Zubau von 2022 auf 2023: Die jährlich installierte Leistung hatte sich dabei mehr als verdoppelt – von 242 MWp auf 521 MWp. (Quelle: PV Austria Dashboard; BMIMI, Marktentwicklung 2024)

Die aktuellsten verfügbaren Länderdaten stammen aus dem BMIMI-Bericht zur Marktentwicklung 2024: Demnach wurden in Oberösterreich im Jahr 2024 rund 15.000 neue PV-Anlagen errichtet – davon waren bereits 89 % mit einem Stromspeicher ausgestattet, der auch gefördert wurde.

In der Grafik sehen Sie den jährlichen PV-Zuwachs zwischen 2010 und 2024.

Sonnenpotenzial in Oberösterreich

Oberösterreich bietet durch seine geografische Lage gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie. Die Globalstrahlung liegt je nach Region zwischen rund 1.000 und 1.200 kWh/m² pro Jahr, mit höheren Werten im Süden des Bundeslandes (Almtal, Traunviertel, südliches Mühlviertel) und etwas geringeren Werten im nördlichen Mühlviertel und im Innviertel.

Für eine typische 8-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus bedeutet das bei optimaler Südausrichtung und 30°–40° Neigung einen Jahresertrag von rund 5.500 bis 8.000 kWh – ausreichend, um einen Großteil des Jahresstrombedarfs eines Durchschnittshaushalts zu decken. Durch einen kombinierten Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 25–35 % auf bis zu 60–70 % steigern.

Im Graph finden Sie die tatsächlich gemessenen Monatswerte der Globalstrahlung (kWh/m²) und Sonnenstunden (h) in ausgewählten Orten in Oberösterreich für das Jahr 2024. Mit Klick auf „Wolfsegg" können Sie andere Städte auswählen und suchen.

Der tatsächliche Ertrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Dachneigung
  • Ausrichtung
  • Verschattung
  • Qualität der Komponenten
  • Dimensionierung der Anlage

Photovoltaik Förderung Oberösterreich 2026

In Oberösterreich stehen 2026 mehrere Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher zur Verfügung – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Eine wesentliche Neuerung ist das seit 1. März 2026 aktive Landesprogramm zur Förderung von Stromspeicher-Nachrüstungen bei bestehenden PV-Anlagen – ein Programm, das in dieser Form österreichweit Vorbildcharakter hat.

1. EAG-Investitionszuschuss des Bundes (Bundesförderung)

Der EAG-Investitionszuschuss ist auch für Oberösterreicher das wichtigste Förderinstrument auf Bundesebene. Er wird über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) vergeben und in mehreren Fördercalls pro Jahr ausgeschrieben. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden.

Gefördert werden:

  • Neu errichtete PV-Anlagen (bis 1.000 kWp)
  • Erweiterungen bestehender PV-Anlagen
  • Stromspeicher in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage (max. 50 kWh nutzbare Kapazität, mind. 0,5 kWh pro kWp)

Fördersätze 2026 (BGBl. II Nr. 12/2026):

Kategorie

Anlagengröße

Fördersatz

Mindestbudget 2026

Vergabe

A

bis 10 kWp

150 €/kWp (fix)

9 Mio. €

First come, first served

B

>10 bis 20 kWp

140 €/kWp (fix)

9 Mio. €

First come, first served

C

>20 bis 100 kWp

bis zu 130 €/kWp

21 Mio. €

Bietverfahren

D

>100 bis 1.000 kWp

bis zu 120 €/kWp

21 Mio. €

Bietverfahren

Bei den Kategorien C und D handelt es sich um Höchstsätze; die tatsächliche Förderung ergibt sich aus dem Wettbewerbsverfahren. Die EAG-Förderung ist standardmäßig auf maximal 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt. Das Gesamtbudget für 2026 beträgt 60 Mio. €.

Speicherförderung (EAG):
Gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtete Stromspeicher werden mit 150 €/kWh (Netto-Speicherkapazität) gefördert – maximal bis zu 50 kWh pro Anlage, mit einer Mindestkapazität von 0,5 kWh pro kWp PV. Eine alleinige Förderung eines Speichers ist über die EAG nicht möglich.

Made-in-Europe-Bonus:
Zusätzlich zum EAG-Investitionszuschuss kann ein Made-in-Europe-Bonus beantragt werden, wenn PV-Komponenten aus europäischer Fertigung (EWR oder Schweiz) verbaut werden:

  • PV-Module (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
  • Wechselrichter (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
  • Stromspeicher (europäisch): +10 % auf die Speicher-Förderung, separat berechnet

Fördercalls 2026:

Fördercall

Zeitraum

Budget

1. Fördercall

23. April 2026 (17:00 Uhr) – 11. Mai 2026

40 Mio. €

2. Fördercall

16. Juni 2026 (17:00 Uhr) – 30. Juni 2026

12 Mio. €

3. Fördercall

8. Oktober 2026 (17:00 Uhr) – 22. Oktober 2026

8 Mio. €

Praktischer Hinweis zum Ticketsystem (Kategorien A und B): Am ersten Tag des Fördercalls (z. B. 23. April 2026, ab 17:00 Uhr) ist ausschließlich die Ticketziehung möglich – und nur an diesem Tag. Ein gezogenes Ticket gilt als offizieller Einreichzeitpunkt und sichert die Priorität des Antrags. Wer kein Ticket zieht, kann den Antrag ab Tag 2 des Calls einreichen; als Einreichzeitpunkt gilt dann der tatsächliche Einreichungszeitpunkt. Die vollständige Antragstellung muss bis zum Ende des jeweiligen Calls erfolgen – andernfalls verfällt das Ticket.

Antragstellung und aktuelle Komponentenlisten: www.eag-abwicklungsstelle.at

Lesen Sie auch unseren Förder-Ratgeber: Photovoltaik Förderung Österreich 2026 — EAG Investitionszuschuss für Photovoltaik

2. NEU ab März 2026 – OÖ Landesförderung Stromspeicher-Nachrüstung

Eine der wichtigsten Neuerungen in Oberösterreich 2026: Seit 1. März 2026 fördert das Land OÖ erstmals die nachträgliche Aufrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeicher. Dieses Programm richtet sich an alle, die bereits eine PV-Anlage betreiben, aber bisher noch keinen Speicher installiert haben.

Was wird gefördert?

Neu errichtete stationäre Stromspeicher (Lithium- oder Natriumionentechnologie) bei bestehenden PV-Anlagen (Netzzugangsvertrag vor 1.1.2026)

Förderhöhe

150 € pro kWh Nennkapazität, maximal bis 15 kWh geförderter Kapazität (= max. 2.250 € Förderbetrag), max. 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten

Wer kann einreichen?

Privatpersonen, Gemeinden, Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes; nicht förderungsfähig: Betriebe/Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Voraussetzungen

PV-Anlage muss vor 1.1.2026 in Betrieb genommen worden sein; systemdienlicher Betrieb (variable Steuerung) muss gewährleistet sein; Errichtung durch befugtes Unternehmen

Kombinierbarkeit

Nicht kombinierbar mit der EAG-Speicherförderung der OeMAG oder anderen Bundesförderungen; als Nachrüstprogramm konzipiert

Antragstellung

Nach Umsetzung der Maßnahme bei der Landesförderungsstelle; Rechnungsdatum ab 1. März 2026

Laufzeit

Ab 1. März 2026, solange Budgetmittel vorhanden

Weitere Informationen: www.land-oberoesterreich.gv.at/554598.htm

Hintergrund: Von den rund 15.000 im Jahr 2024 neu errichteten PV-Anlagen in OÖ wurden bereits 89 % mit einem geförderten Speicher kombiniert. Das neue Landesprogramm soll nun auch Bestandsanlagen ohne Speicher nachrüsten helfen und gleichzeitig zur Netzstabilisierung beitragen, indem Speicher systemdienlich – d. h. mit variabler Steuerung – betrieben werden müssen.

Einspeisevergütung in Oberösterreich 2026

Wer eine PV-Anlage betreibt, erzeugt an sonnigen Tagen mehr Strom als der Haushalt verbraucht. Dieser Überschuss kann ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden. In Oberösterreich stehen dafür zwei Wege offen.

Wichtiger Grundsatz: Die wirtschaftliche Stärke einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzbezugsstrom (je nach Tarif ca. 25–35 Cent/kWh), während eingespeiste Kilowattstunden nur 5–10 Cent einbringen. Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30–35 % auf bis zu 70 % steigern.

Energie AG Oberösterreich – Einspeisetarif

Die Energie AG Oberösterreich bietet PV-Anlagenbetreibern einen eigenen Einspeisetarif für überschüssigen Solarstrom an. In der Regel ist dieser Tarif an einen aufrechten Strombezugsvertrag mit der Energie AG geknüpft. Die genauen Konditionen, Tariffzonen und Vertragsbedingungen finden Sie direkt auf der Energie AG OÖ Website.

OeMAG – Marktbasierte Einspeisevergütung

Alternativ können Anlagenbetreiber ihren Überschussstrom über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) einspeisen. Die OeMAG vergütet zum Marktpreis, der quartalsweise im Nachhinein abgerechnet wird. Die Vergütung schwankt je nach Marktlage und lag 2025 zwischen rund 5 und 10 Cent/kWh.

Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung

Für private Anlagenbetreiber sind Einnahmen aus der PV-Einspeisung einkommenssteuerfrei, sofern die PV-Anlage eine Engpassleistung von maximal 35 kWp hat und die jährlich eingespeiste Strommenge 12.500 kWh nicht übersteigt. Für die meisten Einfamilienhausanlagen ist diese Bedingung problemlos erfüllbar. Weitere Informationen finden Sie auf der PV Austria Website.

Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Ob eine PV-Anlage in Oberösterreich einer Genehmigung bedarf, hängt von Anlagentyp und -größe ab. Oberösterreich hat im Bundesvergleich einen pragmatischen Ansatz: Die baurechtlichen Hürden für Dachanlagen sind bewusst niedrig gehalten.

Dachanlagen sind in Oberösterreich baurechtlich grundsätzlich bewilligungs- und anzeigefrei – unabhängig von der Größe.

Freistehende Anlagen unterliegen je nach Größe unterschiedlichen Anforderungen:

  • Freistehende Anlagen mit einer Modulfläche bis 50 m²: grundsätzlich keine Baugenehmigung erforderlich
  • Freistehende Anlagen mit einer Modulfläche über 50 m²: Baugenehmigung gemäß OÖ. Raumordnungsgesetz erforderlich

Baurechtliche Anzeigepflicht gilt für freistehende Anlagen bis 400 kW, wenn:

  • sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem Gelände beträgt, oder
  • sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen

Netzzugang: Die Anlage muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber (Netz Oberösterreich GmbH) angemeldet werden. Wer Überschussstrom einspeisen möchte, benötigt einen Einspeisezählpunkt – diese Zählpunktnummer wird auch für den EAG-Förderantrag benötigt und sollte frühzeitig beantragt werden.

Den aktuellen OÖ Photovoltaik-Leitfaden 2026 mit allen rechtlichen Details finden Sie hier: OÖ Photovoltaik-Leitfaden 2026 (PDF)

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LESE-TIPPS
  • Stromspeicher: Sie möchten mehr über Stromspeicher wissen? Alles Wichtige zu Größe, Installation, Kosten und Hersteller finden Sie in unserem Stromspeicher-Ratgeber.
  • Einspeisevergütung: Sie interessieren sich für die aktuellen Tarife und Modelle der Einspeisevergütung in Österreich? Dann lesen Sie unseren Beitrag zur Einspeisevergütung Österreich 2026.
  • Eigenverbrauch: Wie lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom optimal nutzen? In unserem Beitrag zum Eigenverbrauch finden Sie praktische Tipps zur effizienten Nutzung.
  • Energiegemeinschaften: Sie interessieren sich für Energiegemeinschaften? Unser Beitrag über Energiegemeinschaften in Österreich liefert Ihnen einen kompakten Überblick über Modelle, Vorteile und rechtliche Grundlagen.

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