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Photovoltaik Salzburg – Förderung, Kosten und Potenzial 2026 im Überblick

Sie planen in eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher in Salzburg zu investieren und möchten verschiedene Angebote vergleichen, bevor Sie sich für eine Firma entscheiden? Bei Photovoltaikanlage.at sind Sie genau richtig. Wir helfen Ihnen, attraktive Angebote für Solaranlagen und Batteriespeicher einzuholen, sodass Sie nachhaltigen und umweltfreundlichen Strom in Ihrem Zuhause oder Unternehmen erzeugen und flexibel nutzen können.

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 4. März 2026
Ungefähre Lesezeit: 13 Minuten
Im Überblick:

Wie steht es um Photovoltaik im Land Salzburg?

Der PV-Ausbau in Salzburg hat sich in den letzten Jahren deutlich beschleunigt. Lag die jährlich neu installierte Leistung 2022 noch bei 39 MWp, vervierfachte sie sich 2023 auf 152 MWp. Diese dynamische Entwicklung setzte sich 2024 fort: Bis Ende 2024 waren im Bundesland Salzburg 29.010 PV-Anlagen in Betrieb, womit 43 % der laut ÖNIP (Integrierter Österreichischer Netzinfrastrukturplan) bis 2030 erforderlichen PV-Leistung installiert sind – gegenüber noch 29,3 % bis Ende 2023. Österreichweit wurden 2024 rund 2,5 GW neue PV-Leistung zugebaut.

Auf der Grafik sehen Sie den jährlichen PV-Zubau in Salzburg zwischen 2010 und 2024.

Das Land Salzburg setzt dabei nicht nur auf die Förderung privater Haushalte, sondern treibt auch Großprojekte voran. Ein Beispiel ist die Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Marktgemeinde Eugendorf, die rund 2,6 GWh Strom pro Jahr erzeugt – das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 650 Haushalten. Auch die Stadt Salzburg hat ihr Photovoltaik-Ausbauziel für 2025 mit inzwischen rund 22.000 kWp installierter Leistung im Stadtgebiet deutlich übertroffen – der Masterplan 2025 hatte lediglich 14.000 kWp angepeilt.

Trotz des beachtlichen Fortschritts bleibt der Handlungsbedarf hoch: Das von Salzburg selbst gesetzte PV-Ausbauziel bis 2030 entspricht laut PV Austria nicht dem Ausbaubedarf gemäß ÖNIP. Um die Klimaziele zu erreichen, wäre ein deutlich stärkerer jährlicher Zubau notwendig.

Sonnenpotenzial in Salzburg

Salzburg bietet trotz seiner nordalpinen Lage gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie. Laut Daten der GeoSphere Austria liegt die Globalstrahlung je nach Region zwischen rund 1.050 und 1.250 kWh/m² pro Jahr. Besonders sonnenstark sind die inneralpinen Regionen wie das Salzachtal, das Pinzgau und das Pongau, während die Stadt Salzburg und nördliche Tallagen etwas geringere Werte aufweisen. Der durchschnittliche spezifische Energieertrag liegt in Salzburg bei rund 950 bis 1.100 kWh/kWp.

Für eine typische 8-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus bedeutet das bei optimaler Südausrichtung und 30°–40° Neigung einen Jahresertrag von rund 6.000 bis 8.500 kWh – genug, um einen Großteil des Strombedarfs eines Durchschnittshaushalts zu decken. Durch einen kombinierten Stromspeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 25–35 % auf bis zu 60–70 % steigern.

Im Graph finden Sie die tatsächlich gemessenen Monatswerte der Globalstrahlung (kWh/m²) und Sonnenstunden (h) in ausgewählten Orten in Salzburg für das Jahr 2024. Mit Klick auf „Tamsweg" können Sie andere Städte auswählen und suchen.

Der tatsächliche Ertrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Dachneigung
  • Ausrichtung
  • Verschattung
  • Qualität der Komponenten
  • Dimensionierung der Anlage

Photovoltaik Förderung Salzburg 2026

In Salzburg gibt es 2026 Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen, Solarthermie und Stromspeicher auf Bundesebene. Die Landesförderung für private PV-Anlagen und Stromspeicher ist mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Für Betriebe, Landwirte und gemeinnützige Organisationen steht weiterhin eine Landesförderung zur Verfügung. Nachfolgend sind die wichtigsten Förderprogramme mit ihren jeweiligen Bedingungen aufgeführt.

Wichtiger Hinweis

Seit 1. April 2025 gilt für PV-Anlagen wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 %. Der bis März 2025 gültige Nullsteuersatz (0 % MwSt.) ist ausgelaufen. Die bisherige Salzburger Landesförderung für private Haushalte (€ 1.000 Pauschale für PV-Anlage und Stromspeicher) ist mit 31. Dezember 2025 ausgelaufen; auch die Förderung der Stadt Salzburg (€ 750) wurde mit 1. Jänner 2026 eingestellt. Förderanträge müssen grundsätzlich vor Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage gestellt werden.

Das Land Salzburg begründet den Rückzug mit der Marktreife der PV-Technologie: Photovoltaik wird bereits stark durch das EAG-Bundesprogramm gefördert; die freigewordenen Landesmittel fließen stattdessen in die Förderung des Heizungstausches (Kesseltausch 2026).

1. EAG-Investitionszuschuss des Bundes (Bundesförderung)

Für Salzburger Haushalte ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes 2026 das wichtigste Förderinstrument. Er wird über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) verwaltet und in mehreren Fördercalls pro Jahr vergeben. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden.

Gefördert werden:

  • Neu errichtete PV-Anlagen (bis 1.000 kWp)
  • Erweiterungen bestehender PV-Anlagen
  • Stromspeicher in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage (max. 50 kWh nutzbare Kapazität, mind. 0,5 kWh pro kWp)

Fördersätze 2026 (BGBl. II Nr. 12/2026):

Kategorie Anlagengröße Fördersatz Mindestbudget 2026 Vergabe
A bis 10 kWp 150 €/kWp (fix) 9 Mio. € First come, first served
B >10 bis 20 kWp 140 €/kWp (fix) 9 Mio. € First come, first served
C >20 bis 100 kWp bis zu 130 €/kWp 21 Mio. € Bietverfahren
D >100 bis 1.000 kWp bis zu 120 €/kWp 21 Mio. € Bietverfahren

Bei den Kategorien C und D handelt es sich um Höchstsätze; die tatsächliche Förderung ergibt sich aus dem Wettbewerbsverfahren. Die EAG-Förderung ist standardmäßig auf maximal 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt. Das Gesamtbudget für 2026 beträgt 60 Mio. €.

Speicherförderung (EAG):
Gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtete Stromspeicher werden mit 150 €/kWh (Netto-Speicherkapazität) gefördert – maximal bis zu 50 kWh pro Anlage, mit einer Mindestkapazität von 0,5 kWh pro kWp PV. Eine alleinige Förderung eines Speichers ist über die EAG nicht möglich.

Made-in-Europe-Bonus:
Zusätzlich zum EAG-Investitionszuschuss kann ein Made-in-Europe-Bonus beantragt werden, wenn PV-Komponenten aus europäischer Fertigung (EWR oder Schweiz) verbaut werden. Die Bonusstruktur ist nach Komponenten gestaffelt:

  • PV-Module (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
  • Wechselrichter (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
  • Stromspeicher (europäisch): +10 % auf die Speicher-Förderung, separat berechnet

Der maximale Zuschlag beträgt damit 20 % auf den PV-Förderbetrag (bei europäischen Modulen und Wechselrichtern) sowie separat 10 % auf den Speicher-Förderbetrag. Die EAG-Abwicklungsstelle führt öffentlich einsehbare „White Lists" der qualifizierten Komponenten.

Fördercalls 2026:

Fördercall Zeitraum Budget
1. Fördercall 23. April 2026 (17:00 Uhr) – 11. Mai 2026 40 Mio. €
2. Fördercall 16. Juni 2026 (17:00 Uhr) – 30. Juni 2026 12 Mio. €
3. Fördercall 8. Oktober 2026 (17:00 Uhr) – 22. Oktober 2026 8 Mio. €

Praktischer Hinweis zum Ticketsystem (Kategorien A und B): Am ersten Tag des Fördercalls (z. B. 23. April 2026, ab 17:00 Uhr) ist ausschließlich die Ticketziehung möglich – und nur an diesem Tag. Ein gezogenes Ticket gilt als offizieller Einreichzeitpunkt und sichert die Priorität des Antrags. Wer kein Ticket zieht, kann den Antrag ab Tag 2 des Calls einreichen; als Einreichzeitpunkt gilt dann der tatsächliche Einreichungszeitpunkt. Die vollständige Antragstellung muss bis zum Ende des jeweiligen Calls erfolgen – andernfalls verfällt das Ticket.

Antragstellung und aktuelle Komponentenlisten: www.eag-abwicklungsstelle.at

Lesen Sie auch unseren Förder-Ratgeber: Photovoltaik Förderung Österreich 2026 — EAG Investitionszuschuss für Photovoltaik

2. Thermische Solaranlagen (Landesförderung Salzburg)

Die Förderung thermischer Solaranlagen durch das Energieressort des Landes Salzburg ist weiterhin aktiv und richtet sich vorwiegend an private Haushalte sowie Landwirte.

Was wird gefördert? Errichtung qualitativ hochwertiger thermischer Solaranlagen sowie Erweiterung der Kollektorfläche (ausschließlich Bestandgebäude)
Förderhöhe 250 € pro m² Kollektorfläche für den 1.–7. m²; 100 € pro m² ab dem 7. m²; maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten
Voraussetzungen Das Gebäude muss flächenmäßig überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Kollektoren müssen das Austria Solar Gütesiegel oder die „Solar Keymark"-Zertifizierung aufweisen und in der GET-Produktdatenbank gelistet sein. PVT-Hybridkollektoren werden wie thermische Kollektoren gefördert.
Antragstellung Online im Nachhinein (innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung) über den Fördermanager des Landes Salzburg: salzburg.gv.at → Thermische Solaranlagen
Kombinierbarkeit Kombinierbar mit Bundesförderungen (z. B. im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026 – Kesseltausch)

3. PV-Förderung für Betriebe, Landwirte und gemeinnützige Organisationen (Landesförderung Salzburg)

Für Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Vereine und gemeinnützige Einrichtungen mit Standort in Salzburg ist weiterhin eine eigene Landesförderung für PV-Anlagen und Speicher verfügbar.

Was wird gefördert? Neuerrichtung von PV-Anlagen ab 5 kWp sowie Stromspeicher ab 5 kWh Bruttospeicherkapazität
Förderhöhe PV 1.000 € Pauschale je Anlage (ab 5 kWp)
Förderhöhe Speicher 1.000 € Pauschale (ab 5 kWh Bruttospeicherkapazität)
Deckelung Maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten je Fördergegenstand
Wer kann einreichen? Betriebe, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Konfessionsgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Abfall- und Abwasserbetriebe mit Standort im Land Salzburg. Nicht förderfähig: private Haushalte (für diese ist die Landesförderung mit 31.12.2025 ausgelaufen).
Kombinierbarkeit Kombinierbar mit dem EAG-Investitionszuschuss des Bundes
Antragstellung Über die Wirtschaftsförderung des Landes Salzburg: Website Land Salzburg

Lesen Sie auch: Photovoltaik Bundesförderung 2026

Stromspeicher: Am besten gleich mitplanen

Batteriespeicher gehören bei neuen PV-Anlagen inzwischen fast zum Standard: Ende 2024 waren in Österreich über 165.000 PV-Speichersysteme in Betrieb – knapp 73 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Ein Speicher ermöglicht es, den selbst erzeugten Solarstrom auch abends und an bewölkten Tagen zu nutzen – für einen höheren Eigenverbrauchsanteil und mehr Versorgungssicherheit. (Quelle: BMWET, PV-Batteriespeichersysteme Marktentwicklung 2024)

Wer in Salzburg eine neue PV-Anlage plant, sollte den Speicher von Anfang an mitdenken – nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch wegen der Förderlogik. Über den bundesweiten EAG-Investitionszuschuss lässt sich ein Speicher mit bis zu € 150/kWh fördern, aber nur dann, wenn er gemeinsam mit einer neuen PV-Anlage beantragt wird. Eine spätere Nachrüstung ist in Salzburg 2026 förderungstechnisch ungünstig: Die bisherige Landesförderung von € 1.000 für Nachrüstungen ist mit Ende 2025 ausgelaufen, und ein eigenes Nachrüstprogramm – wie es Oberösterreich seit März 2026 anbietet – gibt es in Salzburg derzeit nicht.

Wer bereits eine PV-Anlage hat und nun überlegt, einen Speicher nachzurüsten, sollte die Wirtschaftlichkeit direkt durchrechnen – auch ohne Landesförderung. Die Systempreise für Lithium-Ionen-Heimspeicher haben sich seit 2015 mehr als halbiert, sodass sich eine Nachrüstung in vielen Fällen auch ohne Zuschuss lohnen kann. Für ein typisches Einfamilienhaus empfiehlt sich ein Speicher zwischen 5 und 10 kWh. Welche Größe sinnvoll ist, hängt vom Jahresverbrauch, der Anlagengröße und dem gewünschten Autarkiegrad ab – und lässt sich am besten gemeinsam mit einem Installateur ermitteln.

Einspeisevergütung in Salzburg 2026

Wer eine PV-Anlage betreibt, erzeugt an sonnigen Tagen mehr Strom als der Haushalt verbraucht. Dieser Überschuss kann ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden. In Salzburg stehen dafür zwei Wege offen. Wichtiger Grundsatz dabei: Die eigentliche wirtschaftliche Stärke einer PV-Anlage liegt im Eigenverbrauch. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzbezugsstrom (je nach Tarif ca. 25–35 Cent/kWh), während eingespeiste Kilowattstunden nur 5–10 Cent einbringen. Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 30–35 % auf bis zu 70 % steigern.

Salzburg AG – Solar Einspeisetarif

Der Einspeisetarif der Salzburg AG vergütet überschüssigen PV-Strom 2026 mit bis zu 10 Cent/kWh. Die Vergütung ist zonengestaffelt – je weniger eingespeist wird (d. h. je höher der Eigenverbrauch), desto mehr wird pro kWh vergütet. Für Bestandskunden der Salzburg AG (Strom, Gas, Internet oder TV) gilt ein zusätzlicher Sonderbonus.

Der Tarif gilt für PV-Anlagen bis 100 kWp und ist laut aktuellen Tarifbedingungen bis 31. Jänner 2027 gültig. Alle Details und die aktuellen Tarifzonen finden Sie direkt auf der Website der Salzburg AG.

OeMAG – Marktbasierte Einspeisevergütung

Alternativ zur Salzburg AG können Anlagenbetreiber ihren Überschussstrom über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) einspeisen. Die OeMAG vergütet zum Marktpreis, der quartalsweise im Nachhinein abgerechnet wird. Die Vergütung liegt je nach Marktlage bei rund 5–11 Cent/kWh.

Steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung

Für private Anlagenbetreiber in Österreich sind Einnahmen aus der PV-Einspeisung einkommenssteuerfrei, sofern die PV-Anlage eine Engpassleistung von maximal 35 kWp hat und die jährlich eingespeiste Strommenge 12.500 kWh nicht übersteigt. Für die meisten Einfamilienhausanlagen ist diese Bedingung problemlos erfüllbar. Bei Konstellationen mit mehreren Anlagen oder höheren Einspeisemengen können abweichende Regelungen gelten – im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Rückfrage beim Steuerberater. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverband Photovoltaic Austria.

Energiegemeinschaften in Salzburg

Salzburg ist österreichweit führend bei der Gründung von Energiegemeinschaften. Mit Stand Oktober 2025 waren im Bundesland bereits 1.178 Energiegemeinschaften aktiv, mit über 16.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern: über 360 Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG), 687 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) und 72 Bürgerenergiegemeinschaften (BEG). Einen umfassenden Überblick über alle Zahlen, Daten und Fakten zu Energiegemeinschaften in Salzburg finden Sie auch auf der Website des Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen.

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)

Die einfachste Form: Mehrere Wohnparteien oder Verbrauchseinheiten innerhalb desselben Gebäudes oder Grundstücks teilen sich eine gemeinsame PV-Anlage. Die Energie verlässt dabei nicht die Grundstücksgrenze.

Vorteile: Für den innerhalb der GEA geteilten Strom fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an. Es ist keine eigene Rechtsform erforderlich – ein Errichtungs- und Betriebsvertrag mit dem Netzbetreiber (Salzburg Netz GmbH) genügt.

Voraussetzung: Alle Teilnehmer müssen über denselben Hausanschluss verbunden sein.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)

Über die Grundstücksgrenze hinaus können sich Privatpersonen, Betriebe und Gemeinden im selben Lokal- oder Regionalbereich zu einer EEG zusammenschließen. Die Mitglieder müssen sich im Versorgungsgebiet desselben Ortsnetztrafos (lokal) bzw. Umspannwerks (regional) befinden.

Vorteile: Für den innergemeinschaftlich geteilten Strom entfällt der Erneuerbare Förderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe; zusätzlich gelten reduzierte Netznutzungsentgelte.

Voraussetzungen: Eine eigene Rechtsform (z. B. Verein oder Genossenschaft) ist erforderlich. Der erzeugte Strom muss aus erneuerbaren Quellen stammen.

Kostenlose Beratung zur Gründung einer Energiegemeinschaft in Salzburg: Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Land Salzburg

Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Ob eine Photovoltaikanlage in Salzburg einer behördlichen Genehmigung bedarf, hängt von mehreren Rechtsgebieten ab: dem Baupolizeigesetz (BauPolG), dem Raumordnungsgesetz (ROG), dem Naturschutzgesetz sowie dem Elektrizitätsrecht.

Dachanlagen sind grundsätzlich baubewilligungsfrei, wenn:

  • sie in die Dachkonstruktion integriert sind, oder
  • sie einen Abstand von der Dachfläche von höchstens 30 cm (rechtwinklig zur Dachfläche gemessen) aufweisen, und
  • die gedachte 45°-Umrissfläche ab der obersten Traufkante (gemäß § 57 Abs. 3 ROG) nicht überschritten wird

Fassadenanlagen können bewilligungsfrei eingefügt oder an der Fassade mit einem Abstand von bis zu 30 cm angebracht werden, sofern der baurechtliche Mindestabstand zu Nachbarn eingehalten wird.

Ausnahmen: Die Bewilligungsfreiheit gilt nicht in Schutzgebieten nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980, in Ortsbildschutzgebieten gemäß Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999, sowie für Bauten, für die ein raumordnungsrechtliches Erhaltungsgebot gilt (§ 2 Abs. 4 BauPolG). In diesen Fällen ist eine Baubewilligung einzuholen.

Netzzugang: Die Anlage muss vor Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber (in Salzburg: Salzburg Netz GmbH) angemeldet werden. Bei Anlagen ab 5 kWp ist außerdem ein Netzanschlussgesuch erforderlich. Wer Überschussstrom einspeisen möchte, benötigt einen Einspeisezählpunkt – diese Zählpunktnummer wird auch für den EAG-Förderantrag benötigt und sollte daher frühzeitig beantragt werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, vor der Errichtung bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, ob im Einzelfall zusätzliche Anforderungen gelten. Ein erfahrenes Fachunternehmen übernimmt die Anmeldeschritte in der Regel vollständig.

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Lese-Tipps
  • Stromspeicher: Sie möchten mehr über Stromspeicher wissen? Alles Wichtige zu Größe, Installation, Kosten und Hersteller finden Sie in unserem Stromspeicher-Ratgeber.
  • Einspeisevergütung: Sie interessieren sich für die aktuellen Tarife und Modelle der Einspeisevergütung in Österreich? Dann lesen Sie unseren Beitrag zur Einspeisevergütung Österreich 2026.
  • Eigenverbrauch: Wie lässt sich der selbst erzeugte Solarstrom optimal nutzen? In unserem Beitrag zum Eigenverbrauch finden Sie praktische Tipps zur effizienten Nutzung.
  • Energiegemeinschaften: Sie interessieren sich für Energiegemeinschaften? Unser Beitrag über Energiegemeinschaften in Österreich liefert Ihnen einen kompakten Überblick über Modelle, Vorteile und rechtliche Grundlagen.
  • Globalstrahlung: Mehr Hintergrundinformationen zur Sonneneinstrahlung in Österreich finden Sie in unserem Beitrag zur Globalstrahlung.
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