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Photovoltaik Salzburg

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Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 17. Februar 2025
Im Überblick
    1. Photovoltaik aktuell im Land Salzburg
    2. Sonnenstunden im Land Salzburg
    3. Förderung im Land Salzburg
    4. Genehmigungen für PV im Land Salzburg

Aktueller Stand des PV-Zubaus in Salzburg

Bis 2023 wurden in Salzburg 29,3 % der Photovoltaik-Leistung installiert, die gemäß dem ÖNIP (Integrierter Österreichischer Netzinfrastrukturplan) bis 2030 erforderlich ist. Besonders zwischen 2022 und 2023 wurde der Ausbau von Photovoltaikanlagen stark vorangetrieben. Während 2022 die jährlich installierte PV-Leistung in Salzburg noch bei lediglich 39 MWp lag, hat sie sich 2023 mit 152 MWp mehr als verdreifacht.

Auch für 2024 ist ein ähnlich dynamisches Wachstum zu erwarten. Das Land Salzburg setzt weiterhin nicht nur auf die Förderung von privaten Haushalten, sondern treibt auch große Projekte voran. Ein aktuelles Beispiel ist die kürzlich umgesetzte Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Marktgemeinde Eugendorf – eine der größten ihrer Art. Diese Anlage erzeugt rund 2,6 GWh Strom pro Jahr, was dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 650 Haushalten entspricht.

Sonnenstunden in ausgewählten Städten in Salzburg in 2024

Salzburg bietet durch seine geografischen Lage gute Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie.

Im Graph finden Sie die Monatssumme der Sonnenstunden (h) ausgewählter Salzburger Städte für das Jahr 2024.

Mit Klick auf "Tamsweg" können Sie andere Städte auswählen und suchen.


Lesen Sie auch: Globalstrahlung

Photovoltaik Förderung Salzburg

Im Rahmen der beschlossenen Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 fördert das Land Salzburg aktiv den Umstieg auf erneuerbare Energien durch vielfältige Maßnahmen. Privatpersonen profitieren dabei von lokalen und nationalen Fördermitteln, die ihre Investition in eine saubere Zukunft finanziell attraktiver machen.

Neben der 0 % Umsatzsteuer beim Kauf einer Photovoltaikanlage bietet das Land Salzburg eine eigene Landesförderung für private Haushalte an. Privatpersonen können das Förderprogramm „Photovoltaikanlagen und Stromspeicher – Photovoltaik für private Haushalte“ nutzen. Dieses Programm unterstützt die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie die Installation von Stromspeichern mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Gefördert werden Anlagen ab einer Leistung von mindestens 5 kWp. Die Pauschale beträgt 1.000 Euro für die Photovoltaikanlage und weitere 1.000 Euro für den Stromspeicher.

Auf einen Blick
  • Was wird gefördert?

    Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern

  • Wer kann die Förderung beantragen?

    Privatpersonen

  • Wie ist der Antragsablauf?

    Antragstellung muss NACH Maßnahmenumsetzung erfolgen, innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung, es können Anlagen mit Rechnungsdatum nach dem 01.02.2025 gefördert werden

  • Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderung erfolgt ab einer Anlagenleistung von 5 kWp und in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses mit maximal 40 % der förderungsrelevanten Brutto-Investitionskosten. Sowohl für die PV-Anlage als auch für den Stromspeicher wird jeweils eine Pauschal von 1.000 Euro ausgezahlt.

  • Welche Anforderungen gibt es?

    Die Anlage muss im Netzparallelbetrieb laufen und mindestens 5 kWp PV-Anlagen-Leistung erbringen. Das Gebäude muss Haupt- oder Nebenwohnsitz sein.

  • Fristen

    Antragstellung seit dem 1.2.2025 möglich

  • Nützliche Links

    Förderrichtlinie für Privatpersonen, Photovoltaik Förderung für Privathaushalte, Archiv: Richtlinie für Anlagen, die ab dem 1.2.2024 gekauft wurden

Lesen Sie auch: Photovoltaik Bundesförderung 2025

Genehmigungen für Photovoltaik in Salzburg

Ob eine Photovoltaikanlage in Salzburg anzeigepflichtig ist oder nicht, hängt – genau wie in anderen Bundesländern – u.a. von dem Elektrizitätsrecht, dem Naturschutzgesetz, der Bauordnung bzw. dem Baugesetz und dem Raumplanungsgesetz ab.

In Salzburg sind Photovoltaikanlagen, die auf Gebäuden installiert werden, in der Regel weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Solange Module einer aufgeständerten Anlagen das Flachdach um nicht mehr als 1 m übersteigen, ist die Anlage ebenfalls anzeigenfrei. Es empfiehlt sich jedoch immer, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen, ob eine Bauanzeige oder sonstige Genehmigungen erforderlich sind.

 


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