Photovoltaik Burgenland 2026: Förderungen, Kosten & Potenzial für Ihre Solaranlage
Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage im Burgenland? Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige für 2026: aktuelle Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderungen auf Bundes- und Landesebene, das Sonnenpotenzial Ihrer Region, Kostenorientierung, Genehmigungsanforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen.
Unser kostenloser Vergleichsservice bringt Sie mit geprüften Fachbetrieben aus dem Burgenland zusammen. So erhalten Sie mehrere Angebote auf einen Blick – und können in Ruhe entscheiden, welches am besten zu Ihrem Dach, Ihrem Haushalt und Ihrem Budget passt.
Photovoltaik im Burgenland: Starkes Wachstum, große Ambitionen
Das Burgenland gehört österreichweit zu den Bundesländern mit dem dynamischsten PV-Ausbau. Im Jahr 2023 wurden im Burgenland 265 MWp Photovoltaikleistung neu installiert – ein Vielfaches des Vorjahreswerts von 39 MWp. Seitdem hält das Wachstum an, getrieben sowohl von privaten Dachanlagen als auch von großen Freiflächen- und Agri-PV-Projekten.
Das Landesausbau- und Klimaziel ist klar: Das Burgenland will bis 2030 klimaneutral und energieautark werden. Eines der sichtbarsten Vorzeigeprojekte ist der SonnenPark Tadten-Wallern im Bezirk Neusiedl am See: Auf 180 Hektar Esterhazy-Land entsteht eine sonnennachgeführte Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 164 MWp – damit die größte Photovoltaikanlage Österreichs und die größte Agri-PV-Wind-Anlage Europas. Unter den Modulen wird gleichzeitig biologische Landwirtschaft betrieben; die Anlage ist seit Ende 2024 schrittweise in Betrieb gegangen.
Sonnenpotenzial im Burgenland
Das Land Burgenland profitiert von einer der sonnenstärksten Lagen Österreichs. Laut Daen der GeoSphere Austria liegt die Globalstrahlung im Bundesland je nach Region zwischen rund 1.100 und 1.300 kWh/m² pro Jahr . Besonders das nördliche Burgenland rund um den Neusiedler See zählt zu den strahlenreichsten Gebieten des Landes. Laut Energieberatung Burgenland liegt der durchschnittliche spezifische Energieertrag im Land bei rund 1.100 bis 1.200 kWh/kWp.
Für eine typische 8-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus bedeutet das bei optimaler Südausrichtung und 30°–40° Neigung einen Jahresertrag von rund 7.000 bis 9.000 kWh – genug, um einen Großteil des Strombedarfs eines Durchschnittshaushalts zu decken. Durch einen kombinierten Speicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil von typischerweise 25–35 % auf bis zu 60–70 % steigern.
Im Graph finden Sie die tatsächlich gemessenen Monatswerte der Globalstrahlung (kWh/m²) und Sonnenstunden (h) in ausgewählten Orten im Land Burgenland für das Jahr 2025. Die Werte können vom langjährigen Durchschnitt abweichen, da einzelne Jahre je nach Witterung sonniger oder trüber ausfallen können.
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Photovoltaik und Stromspeicher-Förderung Burgenland 2026
Die wichtigste Förderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher im Burgenland ist im Moment die Bundesförderung. Darüber hinaus kann heuer auch eine Förderung für die Nachrüstung von Stromspeicheranlagen sowie für die Anschaffung von thermischen Solaranlagen beantragt werden.
EAG-Bundesförderung 2026: Investitionszuschuss für PV-Anlagen
Für burgenländische Haushalte ist der EAG-Investitionszuschuss des Bundes 2026 das wichtigste Förderinstrument. Er wird über die EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) verwaltet und in mehreren Fördercalls pro Jahr vergeben. Der Antrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
Fördersätze 2026 (BGBl. II Nr. 12/2026)
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz | Mindestbudget 2026 | Vergabe |
|---|---|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 €/kWp (fix) | 9 Mio. € | First come, first served |
| B | >10 bis 20 kWp | 140 €/kWp (fix) | 9 Mio. € | First come, first served |
| C | >20 bis 100 kWp | bis zu 130 €/kWp | 21 Mio. € | Bietverfahren |
| D | >100 bis 1.000 kWp | bis zu 120 €/kWp | 21 Mio. € | Bietverfahren |
Bei Kategorien C und D handelt es sich um Höchstsätze; die tatsächliche Förderung ergibt sich aus dem Wettbewerbsverfahren. Die EAG-Förderung ist standardmäßig auf maximal 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt. Das Gesamtbudget für 2026 beträgt 60 Mio. €.
Speicherförderung (EAG)
Gleichzeitig mit der PV-Anlage neu errichtete Stromspeicher werden mit 150 €/kWh (Netto-Speicherkapazität) gefördert – maximal bis zu 50 kWh pro Anlage, mit einer Mindestkapazität von 0,5 kWh pro kWp PV. Eine alleinige Förderung eines Speichers ist über die EAG nicht möglich.
Made-in-Europe-Bonus
Zusätzlich zum EAG-Investitionszuschuss kann ein Made-in-Europe-Bonus beantragt werden, wenn PV-Komponenten aus europäischer Fertigung (EWR oder Schweiz) verbaut werden. Die Bonusstruktur ist nach Komponenten gestaffelt:
- PV-Module (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
- Wechselrichter (europäisch): +10 % auf die PV-Anlage-Förderung
- Stromspeicher (europäisch): +10 % auf die Speicher-Förderung, separat berechnet
Der maximale Zuschlag beträgt damit 20 % auf den PV-Förderbetrag (bei europäischen Modulen und Wechselrichtern) sowie separat 10 % auf den Speicher-Förderbetrag. Für PV-Module müssen alle Fertigungsschritte im EWR oder der Schweiz erfolgen; bei Wechselrichtern genügen die Leiterplattenbestückung und die Endfertigung; für Speicher genügt ein europäischer Fertigungsschritt. Die EAG-Abwicklungsstelle führt öffentlich einsehbare „White Lists" der qualifizierten Komponenten. Antragstellung und aktuelle Komponentenlisten: www.eag-abwicklungsstelle.at
Fördercalls 2026
| Fördercall | Zeitraum | Budget |
|---|---|---|
| 1. Fördercall | 23. April 2026 (17:00 Uhr) – 11. Mai 2026 | 40 Mio. € |
| 2. Fördercall | 16. Juni 2026 (17:00 Uhr) – 30. Juni 2026 | 12 Mio. € |
| 3. Fördercall | 8. Oktober 2026 – 22. Oktober 2026 | 8 Mio. € |
Praktischer Hinweis zum Ticketsystem (Kategorien A und B): Am ersten Tag des Fördercalls (23. April 2026, ab 17:00 Uhr) ist ausschließlich die Ticketziehung möglich – und nur an diesem Tag. Ein gezogenes Ticket gilt als offizieller Einreichzeitpunkt und sichert die Priorität des Antrags. Wer kein Ticket zieht, kann den Antrag ab Tag 2 des Calls einreichen; als Einreichzeitpunkt gilt dann der tatsächliche Einreichungszeitpunkt. Die Antragstellung (vollständiges Projekt) muss bis zum Ende des jeweiligen Calls erfolgen – ansonsten verfällt das Ticket.
Wichtige Reihenfolge: Der EAG-Antrag muss vor der Inbetriebnahme gestellt werden; mit den Bauarbeiten darf vorher begonnen werden. Für den EAG-Antrag wird ein Einspeisezählpunkt beim Netzbetreiber benötigt – diesen frühzeitig beantragen. Hauptnetzbetreiber im Burgenland ist die Netz Burgenland GmbH (für weite Teile des Landes; einzelne Gemeinden können anderen Netzbetreibern zugeordnet sein).
Stromspeicher-Nachrüstung: Landesförderung 2026
Das Land Burgenland fördert die nachträgliche Errichtung, Erstinstallation oder Erweiterung von Stromspeichersystemen für private Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen). Die Förderung greift, wenn keine Bundesförderung (insbesondere EAG-Investitionszuschuss oder Klima- und Energiefonds) gewährt wird oder eine solche abgelehnt wurde.
| Fördergegenstand | Förderung | Maximum |
|---|---|---|
| Nachrüstung / Erstinstallation eines Stromspeichers | 30 % der förderfähigen Kosten | max. 100 €/kWh, max. anrechenbare Kapazität: 20 kWh |
| Erweiterung bestehender Stromspeicher | 30 % der förderfähigen Kosten | max. 100 €/kWh; Gesamtleistung (Bestand + Erweiterung) max. 20 kWh |
Wichtig: Die Bundesförderung ist vorrangig zu beantragen und zielstrebig zu verfolgen. Wird auf verfügbare Bundesförderungen bewusst verzichtet, entfällt der Anspruch auf die Landesförderung. Das Gesamtfördervolumen 2026 beträgt 1.750.000 €. Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung, ausschließlich über das Onlineformular: www.burgenland.at
Solarthermie: Alternativenergieanlagen-Förderung 2026
Der private Einsatz von thermischen Solaranlagen (Solarthermie) wird im Rahmen der „Alternativenergieanlagen-Förderung" als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich 30 % der anrechenbaren Investitionskosten gefördert:
| Maßnahme | Grundbetrag | Maximale Förderhöhe |
|---|---|---|
| Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung | 700 € | 1.100 € |
| Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung | 1.200 € | 1.800 € |
Antragstellung: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abt. 9 (https://www.burgenland.at/verwaltung/landesverwaltung-im-ueberblick/gruppe-2/abteilung-9-eu-gesellschaft-und-foerderwesen/)
Musterrechnung: Förderungen optimal kombinieren
Das folgende Beispiel zeigt eine typische private Anlage mit EAG-Bundesförderung (Fördercall 1, 2026).
Beispielanlage: 8 kWp + 8 kWh Stromspeicher
| Förderung | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| EAG-Investitionszuschuss PV (Kat. A) | 8 kWp × 150 €/kWp | 1.200 € |
| EAG-Investitionszuschuss Speicher | 8 kWh × 150 €/kWh | 1.200 € |
| EAG-Bundesförderung gesamt | 2.400 € |
Angenommene Investitionskosten: ca. 16.000 € netto
EAG-Prüfung 30%-Grenze: 30 % von 16.000 € = 4.800 € → EAG-Anteil (2.400 €) liegt deutlich darunter ✓
Förderquote: ca. 15 % der Investitionskosten
Hinweis: Zusätzlich kann der optionale Made-in-Europe-Bonus die EAG-Förderung erhöhen. Bei europäischen Modulen und Wechselrichter erhöht sich der PV-Förderbetrag um 20 % (= 240 €); bei europäischem Speicher kommen separat 10 % auf den Speicher-Förderbetrag hinzu (= 120 €). MiE-Bonus gesamt: bis zu 360 €. Gesamtförderung mit vollem MiE-Bonus: bis zu ca. 2.760 €.
Was kostet eine Photovoltaikanlage im Burgenland?
Die Preise für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Für eine typische Haushaltsanlage im Burgenland sind 2026 folgende Richtwerte realistisch (Nettopreise, ohne Förderabzug):
| Anlagengröße | Kosten PV (ca., netto) | Kosten mit Speicher (ca., netto) |
|---|---|---|
| 5 kWp | 5.000 – 8.000 € | 9.000 – 14.000 € |
| 8 kWp | 8.000 – 12.000 € | 13.000 – 19.000 € |
| 10 kWp | 10.000 – 15.000 € | 16.000 – 23.000 € |
Richtwerte auf Basis aktueller Marktdaten (Februar 2026): ca. 1.000–1.500 €/kWp netto für die Anlage, ca. 500–800 €/kWh netto für den Stromspeicher inkl. Installation. Tatsächliche Kosten hängen von Dachbeschaffenheit, Komponentenqualität und regionalem Anbieter ab. Zzgl. 20 % MwSt.
Die Amortisationszeit liegt bei einer typischen Anlage (8 kWp, 8 kWh Speicher) nach Abzug der EAG-Förderung erfahrungsgemäß bei 9 bis 13 Jahren, je nach Eigenverbrauch und individuellem Strompreis. Anschließend produziert die Anlage über 20–30 Jahre weitgehend kostenlos Strom.
⚠️ Hinweis: Nullsteuersatz auf PV-Anlagen ausgelaufen
Der temporäre Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) für PV-Anlagen bis 35 kWp ist seit 1. April 2025 nicht mehr in Kraft. Für Lieferungen und Installationen ab dem 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 %.
Genehmigungen & Errichtungsvorschriften im Burgenland
Ob eine Photovoltaikanlage im Burgenland einer Baugenehmigung bedarf, richtet sich nach dem Burgenländischen Baugesetz 1997 (Bgld. BauG), dem Burgenländischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2006 (Bgld. ElWG 2006) sowie dem Burgenländischen Raumplanungsgesetz. Hier ein Überblick:
Bau- und Elektrizitätsrechtliche Genehmigungen
Kleinere PV-Anlagen
- Gebäudegebundene Anlagen: Dachanlagen und fassadenintegrierte Anlagen sind in der Regel genehmigungsfrei, es kann jedoch eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde erforderlich sein. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist stets eine Genehmigung notwendig.
- Freiflächenanlagen bis 100 kW: Unterliegen dem Bgld. BauG; bei geringfügigen Bauvorhaben kann ein vereinfachtes Verfahren nach § 16 Bgld. BauG angewendet werden. Die Beurteilung trifft die örtlich zuständige Baubehörde.
Größere PV-Anlagen
- Anzeigepflicht (100 kW bis 500 kW): Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW und höchstens 500 kW sind gemäß § 7 Bgld. ElWG 2006 anzeigepflichtig.
- Genehmigungspflicht (>500 kW): Anlagen mit mehr als 500 kW Engpassleistung benötigen eine Genehmigung gemäß § 3 Bgld. ElWG 2006.
Raumplanungsrechtliche Vorgaben
Für PV-Freiflächenanlagen gelten besondere Widmungsanforderungen. Anlagen ab einer Modulfläche von 35 m² benötigen in der Regel eine entsprechende Widmung im Flächenwidmungsplan. Große Freiflächenanlagen dürfen nur in überörtlich festgelegten PV-Eignungszonen errichtet werden, die durch Verordnung der Burgenländischen Landesregierung festgelegt sind. Für die große Mehrheit privater Haushaltsanlagen auf bestehenden Wohngebäuden ist dieser Abschnitt nicht relevant.
Naturschutzrechtliche Bestimmungen
Es sind die Bestimmungen des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990) zu beachten. In bestimmten Fällen – insbesondere bei Anlagen in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten – kann eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich sein.
Netzanmeldung
Unabhängig von der baurechtlichen Einstufung muss jede PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Wer Überschussstrom einspeisen möchte, benötigt einen Einspeisezählpunkt (33-stellige Zählpunktnummer, beginnend mit AT00). Diese Zählpunktnummer wird auch für den EAG-Förderantrag benötigt und sollte daher frühzeitig beantragt werden. Hauptnetzbetreiber im Burgenland ist die Netz Burgenland GmbH.
Für die meisten Haushalte: überschaubarer Aufwand
Eine typische Dachanlage im Burgenland erfordert in der Praxis lediglich eine Bauanzeige bei der Gemeinde sowie die Netzanmeldung beim Netzbetreiber. Ein erfahrenes Fachunternehmen übernimmt diese Schritte in der Regel vollständig. Bei Anlagen in Schutzzonen, Eignungszonen oder auf Freiflächenstandorten empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeinde.
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