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Photovoltaik Burgenland

Sie möchten in eine Photovoltaikanlage im Burgenland investieren und benötigen Angebote? Bei Photovoltaikanlage.at sind Sie genau richtig. Wir helfen Ihnen, attraktive Angebote für Solaranlagen einzuholen, sodass Sie nachhaltigen und umweltfreundlichen Strom in Ihrem Zuhause oder Unternehmen erzeugen können.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 15. Januar 2025
Im Überblick
    1. Photovoltaik im Burgenland
    2. Globalstrahlung & Sonnenstunden im Burgenland
    3. Förderung im Burgenland
    4. Genehmigungen für PV im Burgenland

Wie steht es um Photovoltaik im Burgenland?

Im Jahr 2023 wurde im Burgenland eine Photovoltaik-Leistung von 265 MWp installiert, während es im Vorjahr lediglich 39 MWp waren. Insgesamt sind bisher etwa 16 % der laut ÖNIP bis 2030 erforderlichen Photovoltaik-Leistung umgesetzt. Um das Ziel zu erreichen, müssen künftig jährlich mindestens 300 MWp installiert werden.

Dank des Nullsteuersatzes für PV-Anlagen beteiligen sich inzwischen auch zahlreiche private Haushalte aktiv an der Energiewende. Gleichzeitig tragen größere Projekte wie die Agri-PV-Anlage bei Tadten/Wallern am Neusiedler See wesentlich zur Neuausrichtung der Energieversorgung bei. Die sonnennachgeführte Anlage liefert eine Spitzenleistung von bis zu 164 MWp und ist damit die größte Photovoltaikanlage Österreichs.

Globalstrahlung & Sonnenstunden in ausgewählten Städten im Burgenland in 2024

Das Burgenland bietet durch seine geografische Lage gute Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie. Im Graph finden Sie die Monatssumme der Globalstrahlung (kWh/qm) und Sonnenstunden (h) ausgewählter Städte im Burgenland für das Jahr 2024.

Mit Klick auf "Wöterberg" können Sie andere Städte auswählen und suchen.

Lesen Sie auch: Globalstrahlung

Photovoltaik-Förderung und Genehmigungen im Burgenland

Landesförderung für Solaranlagen im Burgenland

Die Landesförderung für Solaranlagen im Burgenland bietet attraktive Anreize, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Die Errichtungen von Photovoltaikanlagen für Privatpersonen werden aktuell jedoch nicht gefördert (Stand: 14. Januar 2025). Das Burgenland subventioniert allerdings nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen, wenn keine Förderung – einschließlich Steuerbefreiungen – von Bundesförderstellen in Anspruch genommen wurde. Die Stromspeicher-Förderung ist daher nur für größere Anlagen (> 35 kWp) interessant.

Im Rahmen der "Alternativenergieanlagen-Förderung" wird der private Einsatz von Solarthermieanlagen gefördert. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten. Für die Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung wird ein Grundbetrag von 700 Euro gewährt, wobei eine maximale Förderhöhe von 1.100 Euro möglich ist.

Mehr Informationen finden Sie hier: Offizielle Webseite Burgenland

Genehmigungen & Errichtungsvorschriften im Burgenland

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Burgenland erfordert verschiedene Genehmigungen, abhängig von der Art, Größe und dem Standort der Anlage. Hier ein Überblick:

Bau- und Elektrizitätsrechtliche Genehmigungen

  • Kleinere PV-Anlagen
    • Gebäudegebundene Anlagen: Kleinere PV-Anlagen, die auf Gebäuden installiert werden, sind in der Regel genehmigungsfrei. Es kann jedoch erforderlich sein, eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist stets eine Genehmigung notwendig.
    • Freiflächenanlagen: Freistehende PV-Anlagen bis 100 kW Engpassleistung unterliegen dem Burgenländischen Baugesetz 1997 (Bgld. BauG). Bei geringfügigen Bauvorhaben kann ein vereinfachtes Verfahren nach § 16 Bgld. BauG zulässig sein. Die Beurteilung erfolgt durch die örtlich zuständige Baubehörde.

  • Größere PV-Anlagen
    • Anzeigepflicht: Anlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kW und höchstens 500 kW sind gemäß § 7 des Burgenländischen Elektrizitätswesengesetzes 2006 (Bgld. ElWG 2006) anzeigepflichtig.
    • Genehmigungspflicht: Anlagen mit mehr als 500 kW Engpassleistung benötigen eine Genehmigung gemäß § 3 Bgld. ElWG 2006.

Raumplanungsrechtliche Vorgaben

  • Eignungszonen: Für PV-Freiflächenanlagen über bestimmten Größen sind Eignungszonen erforderlich. Anlagen über 35 m² Modulfläche benötigen eine entsprechende Widmung im Flächenwidmungsplan. Die Festlegung dieser Zonen erfolgt durch Verordnung der Burgenländischen Landesregierung.

Naturschutzrechtliche Bestimmungen

  • Es sind die Bestimmungen des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes (NG 1990) zu beachten. In bestimmten Fällen kann eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich sein.

Netzanschluss und Stromeinspeisung

  • Vor der Inbetriebnahme muss die PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser prüft die Netzverträglichkeit und legt den Netzanschlusspunkt fest.

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Bestimmungen und der Abhängigkeit von individuellen Faktoren (z. B. Standort, Anlagengröße) ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Gemeinde und dem Netzbetreiber aufzunehmen. Diese Stellen können detaillierte Auskünfte über erforderliche Genehmigungen und den Ablauf des Genehmigungsverfahrens geben.

 


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