Stacks of coins on solar panels illustrating the financial benefits and funding opportunities for photovoltaic systems.
Profitieren Sie von bis zu 150€/kwP auf private PV-Anlagen in 2026.

Photovoltaik Förderung Österreich 2026 — EAG Investitionszuschuss für Photovoltaik

Lesezeit 11 min

2026 werden Photovoltaikanlagen wieder im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zu festgelegten Fördercall-Terminen gefördert. In unserem Förderratgeber finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen rund um Termine, Fördersätze und Antragstellung.

Svenja Hürter
Veröffentlicht am
Zuletzt aktualisiert am

Seit dem Ende des Nullsteuersatzes für Photovoltaikanlagen im März 2025 ist der EAG-Investitionszuschuss wieder die zentrale Bundesförderung für neue PV-Anlagen und Stromspeicher. Für bestimmte Komponenten aus europäischer Wertschöpfung kann zusätzlich ein Made-in-Europe-Bonus beantragt werden. Dieser Ratgeber informiert über die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen und Stromspeicher, den Ablauf der Antragstellung sowie regionale Förderungen der Bundesländer.

WICHTIGE INFORMATIONEN
  • Bundesförderung 2026: Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden 2026 im Rahmen der EAG-Investitionszuschüsse zu festgelegten Fördercall-Terminen unterstützt. Der dritte und zugleich letzte Fördercall des Jahres läuft von 8. bis 22. Oktober 2026. Details finden Sie im Abschnitt Förderung 2026.
  • Nullsteuersatz: Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ist mit 31. März 2025 ausgelaufen. Beim Kauf einer neuen PV-Anlage fällt daher grundsätzlich wieder Umsatzsteuer an.
  • Förderungen der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten zusätzlich eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an. Direkte Informationen zu den jeweiligen Landesförderungen finden Sie hier.

Förderung 2026

2026 stehen für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen Investitionszuschüsse im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zur Verfügung. Stromspeicher sind förderfähig, wenn sie gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt werden. Nach zwei bereits abgeschlossenen Fördercalls folgt im Oktober der dritte und letzte Einreichtermin des Jahres.Nachfolgend finden Sie alle Termine, Förderbudgets und Fördersätze im Überblick.

Infografik zur PV-Förderung 2026 (EAG-Investitionszuschuss): Fördersätze je nach Anlagengröße von 150 €/kWp (bis 10 kWp) bis 120 €/kWp (über 100 kWp), Stromspeicher 150 €/kWh in Kombination mit PV-Anlage.

Förderung für Photovoltaikanlagen nach dem EAG Investitionszuschuss ab dem 23. April 2026.

Fördercalls 2026 für PV-Anlagen und Stromspeicher

Der nächste Fördercall läuft von 8. bis 22. Oktober 2026. Die Fördersätze richten sich nach der Größe der PV-Anlage. Für Anlagen der Kategorien C und D werden die Fördermittel im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben. Die bereits abgeschlossenen Fördercalls finden Sie weiter unten im Archiv.

3. Fördercall: 8. Oktober bis 22. Oktober 2026

Der dritte und letzte Fördercall 2026 startet am 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr und endet am 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr. Insgesamt stehen 8 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): 2 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Kategorie D (über 100 kWp): 2 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

Hinweis: Bei den Kategorien C und D handelt es sich um Höchstfördersätze. Die tatsächliche Förderung wird im Wettbewerbsverfahren vergeben und kann unter dem angegebenen Maximalwert liegen. Da die Mittel begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige und vollständige Antragstellung.

Archiv: Abgeschlossene Fördercalls 2026

1. Fördercall: 23. April bis 11. Mai 2026

Der erste Fördercall lief vom 23. April bis 11. Mai 2026. Insgesamt standen 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Kategorie D (über 100 kWp): 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

2. Fördercall: 16. Juni bis 30. Juni 2026

Der zweite Fördercall lief vom 16. bis 30. Juni 2026. Das Förderbudget betrug insgesamt 12 Millionen Euro:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): 4 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Kategorie D (über 100 kWp): 4 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 120 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh
FÖRDERCALLS 2026

Runde

Kategorie Anlage

Zeitraum

1. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

vom 23. April 2026 um 17:00 Uhr

bis 11. Mai 2026 um 23:59 Uhr

2. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

vom 16. Juni 2026 um 17:00 Uhr

bis 30. Juni 2026 um 23:59 Uhr

3. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

ab 8. Oktober 2026 um 17:00 Uhr

bis 22. Oktober 2026 um 23:59 Uhr

Detaillierte Information dazu finden Sie auch in der gesamten Rechtsvorschrift für EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom (in der Fassung vom 19.01.2026)

Made-in-Europe-Bonus

Zusätzlich zum EAG-Investitionszuschuss kann für Photovoltaik-Komponenten aus europäischer Wertschöpfung ein Made-in-Europe-Bonus beantragt werden. Der Bonus gilt für PV-Module, Wechselrichter und Stromspeicher und ist auch im dritten Fördercall 2026 verfügbar.

Wie hoch ist der Made-in-Europe-Bonus?

Für jede förderfähige Komponente wird ein Zuschlag von 10 % auf den jeweiligen Investitionszuschuss gewährt:

  • PV-Module: 10 % Bonus
  • Wechselrichter: 10 % Bonus
  • Stromspeicher: 10 % Bonus

Werden mehrere förderfähige Komponenten eingesetzt, kann der Zuschlag entsprechend kombiniert werden. Werden Module, Wechselrichter und Stromspeicher aus europäischer Wertschöpfung verwendet, sind somit insgesamt bis zu 30 % Zuschlag auf den Investitionszuschuss möglich.

Infografik "Made-in-Europe-Bonus für PV-Komponenten": 10 % Zuschlag für Stromspeicher, Wechselrichter und PV-Module mit europäischer Wertschöpfung (EWR und Schweiz).

Für Module, Wechselrichter und Speicher mit "Made in Europe" gibt es jeweils nochmal 10% Zuschlag.

Voraussetzungen und Antragstellung

Als europäische Wertschöpfung gelten Komponenten, deren erforderliche Fertigungsschritte in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erfolgt sind. Bei PV-Modulen und Wechselrichtern müssen sämtliche maßgeblichen Fertigungsschritte dort stattfinden; bei Stromspeichern genügt zumindest ein entsprechender Fertigungsschritt.

Ob eine Komponente für den Made-in-Europe-Bonus zugelassen ist, lässt sich über die offiziellen Komponentenlisten („Whitelists“) der EAG-Abwicklungsstelle prüfen:

Allgemeine Infos zum Bonus

Hinweis: Steht eine vorgesehene Komponente aktuell noch nicht in der Liste, kann der Antrag dennoch eingereicht werden. Für die Auszahlung des Bonus muss die Komponente jedoch spätestens zur Endabrechnung verbindlich gelistet sein.

Wichtig:

Der Made-in-Europe-Bonus muss bereits bei der Antragstellung beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Klären Sie daher vor der Einreichung mit Ihrem Anbieter, welche Komponenten eingesetzt werden, und halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Antragstellung über die EAG Abwicklungsstelle

Die Vergabe der Förderung erfolgt über das Ticketziehungsportal der EAG-Abwicklungsstelle, welches auch die Reihung der Anträge für Investitionszuschüsse im Bereich Photovoltaik bestimmt. Tickets können ausschließlich während des Zeitraums eines Fördercalls gezogen werden. Das Datum der Ticketziehung gilt als offizieller Einreichzeitpunkt Ihres Förderantrags.

Nach erfolgreicher Ticketziehung haben Sie bis zum Ende des jeweiligen Fördercalls Zeit, Ihr Projekt im Ticketportal einzureichen. Unabhängig davon können Sie Ihr Projekt bereits im Vorfeld (also vor Beginn des Fördercalls) im Portal anlegen. Sobald Sie ein Ticket gezogen und Ihr Projekt erstellt haben, können Sie den Antrag im Fördercall-Zeitraum einreichen und abschließen.

Wichtig

Für die Ticketziehung benötigen Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse (mit Ihrem Namen) und Ihren Einspeisezählpunkt.

Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig vor Beginn des Fördercalls die 33-stellige Zählpunktnummer von Ihrem zuständigen Netzbetreiber besorgen.

Hinweis: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Einspeisezählpunkt und nicht den Bezugszählpunkt verwenden.Wi

Ablauf der Antragstellung 

Im Idealfall läuft die Antragstellung wie folgt ab:

Vor Beginn des Fördercalls
  1. Registrierung: Melden Sie sich frühzeitig im EAG-Portal an.
  2. Projekterfassung: Legen Sie ein neues Projekt an und hinterlegen Sie alle erforderlichen Informationen.
Ab Start des Fördercalls
  1. Loggen Sie sich im EAG-Portal ein und starten Sie die Ticketziehung.
  2. Geben Sie Ihren Einspeisezählpunkt sowie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  3. Klicken Sie auf "Ticket ziehen".
  4. Nach erfolgreicher Bestätigung können Sie das Ticketsystem schließen.
  5. Öffnen Sie Ihr zuvor vorbereitetes Projekt, reichen Sie es ein und schließen Sie den Antrag final ab.

Die EAG-Abwicklungsstelle hat ein umfangreiches FAQ-Dokument mit den häufigsten Fragen erstellt. Darin finden Sie Antworten auf Themen wie: «Kann ich eine Förderung für eine Photovoltaikanlage beantragen, die ich bereits vor dem Fördercall bestellt habe?» oder «Darf ich schon vor der Ticketziehung Anzahlungen leisten?»

Hier gelangen Sie zum Dokument (PDF).

Auf der Webseite der EAG-Abwicklungsstelle stehen detaillierte Leitfäden zum gesamten Prozess des Fördercalls bereit – von der Antragstellung über die Ticketziehung bis hin zur Projekterstellung.

Photovoltaik Förderung der Bundesländer 2026

Je nach Bundesland gibt es weitere Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien und insbesondere für Photovoltaikanlagen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien, Programme und Förderbedingungen, die auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Region zugeschnitten sind.

Diese Unterschiede spiegeln sich in den Höhen der Förderungen, den Fördervoraussetzungen, den Laufzeiten der Förderprogramme und den Antragsverfahren wider. Einige Bundesländer bieten beispielsweise spezifische Förderungen für private Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Unternehmen an. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die Antragsstellung von Bundesland zu Bundesland.

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Archiv

Zum Nachlesen: Die folgenden Förderrichtlinien waren in den jeweils angegebenen Zeiträumen gültig und sind mittlerweile ausgelaufen.

Förderung 2025

Durch den Wegfall des Nullsteuersatzes werden Photovoltaikanlagen seit dem 23. April 2025 wieder mit einem Investitionszuschuss durch die EAG Abwicklungsstelle gefördert.

Infografik zur PV-Förderung 2025 (EAG-Investitionszuschuss): Fördersätze je nach Anlagengröße von 160 €/kWp (bis 10 kWp) bis 130 €/kWp (über 100 kWp), Stromspeicher 150 €/kWh in Kombination mit PV-Anlage.

Förderung für Photovoltaikanlagen nach dem EAG Investitionszuschuss seit dem 23. April 2025

Fördercalls 2025 für PV-Anlagen und Stromspeicher

Im Jahr 2025 finden drei Fördercalls für Photovoltaikanlagen und Speicher statt. Je nach Anlagengröße gelten unterschiedliche Fördersätze und Förderbudgets. Zusätzlich wird die Installation von Stromspeichern gefördert – allerdings nur in Verbindung mit der Neuerrichtung oder Erweiterung einer Photovoltaikanlage. Hier finden Sie alle Termine und Konditionen im Überblick:

1. Fördercall: 23. April – 8. Mai 2025

Der erste Fördercall startet am 23. April 2025 um 17:00 Uhr und endet am 8. Mai 2025 um 23:59 Uhr. Insgesamt stehen 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, verteilt auf folgende Kategorien:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 160 EUR/kWp
  • Kategorie B (größer 10 bis 20 kWp): 5 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie C (größer 20 bis 100 kWp): 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie D (größer 100 kWp): 15 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

2. Fördercall: 23. Juni – 7. Juli 2025

Der zweite Call öffnet am 23. Juni 2025 um 17:00 Uhr und läuft bis zum 7. Juli 2025 um 23:59 Uhr. Das zur Verfügung stehende Förderbudget beträgt 12 Millionen Euro und ist wie folgt aufgeteilt:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 160 EUR/kWp
  • Kategorie B (größer 10 bis 20 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie C (größer 20 bis 100 kWp): 4 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie D (größer 100 kWp): 4 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

3. Fördercall: 8. – 22. Oktober 2025

Der dritte und letzte Fördercall des Jahres beginnt am 8. Oktober 2025 um 17:00 Uhr und endet am 22. Oktober 2025 um 23:59 Uhr. Das Fördervolumen beträgt 8 Millionen Euro:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 160 EUR/kWp
  • Kategorie B (größer 10 bis 20 kWp): 2 Mio. EUR – fixer Fördersatz 150 EUR/kWp
  • Kategorie C (größer 20 bis 100 kWp): 2 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 140 EUR/kWp
  • Kategorie D (größer 100 kWp): 2 Mio. EUR – höchstzulässiger Fördersatz 130 EUR/kWp
  • Stromspeicher: fixer Fördersatz 150 EUR/kWh

Hinweis: Bei den Kategorien C und D handelt es sich um Höchstfördersätze. Die tatsächliche Förderung wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben und kann unter dem angegebenen Maximalwert liegen. Eine rasche Antragstellung mit vollständigen Unterlagen wird empfohlen, da die Mittel begrenzt sind.

FÖRDERCALLS 2025

Runde

Kategorie Anlage

Zeitraum

1. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

ab 23. April 2025 um 17:00 Uhr

bis 8. Mai 2025 um 23:59 Uhr

2. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

ab 23. Juni 2025 um 17:00 Uhr

bis 7. Juli 2025 um 23:59 Uhr

3. Fördercall

A (bis 10 kWp) – D (größer als 100 kWp)

ab 8. Oktober 2025 um 17:00 Uhr

22. Oktober 2025 um 23:59 Uhr

Beendigung des Nullsteuersatzes 2025: Was Sie wissen müssen

Seit dem 7. März 2025 sind Änderungen bei der Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen in Kraft getreten. Der aktuell geltende Nullsteuersatz (0 % USt.) wird in bestimmten Fällen durch den regulären Mehrwertsteuersatz von 20 % ersetzt. Ob Ihre PV-Anlage weiterhin steuerbefreit bleibt, hängt von zwei zentralen Faktoren ab: dem Datum des Kaufvertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Installation.

 Nullsteuersatz (0 % USt.) gilt, wenn:

  • Der Kaufvertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde und die Lieferung/Installation bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt
  • Der Kaufvertrag nach dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde, aber die Lieferung/Installation bis spätestens 31. März 2025 erfolgt.

 Regelsteuersatz (20 % USt.) gilt, wenn:

  • Der Kaufvertrag nach dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde und die Lieferung/Installation erst nach dem 31. März 2025 stattfindet
  • Der Kaufvertrag zwar vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde, die Lieferung/Installation aber nach dem 31. Dezember 2025 erfolgt
Flussdiagramm zur Beendigung des Nullsteuersatzes für PV-Anlagen: Bei Kaufvertrag vor 7. März 2025 gilt 0 % USt. bei Lieferung/Installation bis 31. Dezember 2025, sonst 20 %. Bei späterem Kaufvertrag gilt 0 % USt. nur bei Lieferung/Installation bis 31. März 2025, sonst 20 %.

Beendigung und Neuregelung des Nullsteuersatzes nach Beschluss des Nationalrats am 7. März 2025.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen und der Webseite des Parlaments Österreich

Förderung 1. Jänner 2024 bis 31. März 2025

Seit dem 1. Jänner 2024 galt in Österreich der Nullsteuersatz beim Erwerb einer Photovoltaikanlage und löste somit offiziell die Bundesförderung (EAG) ab. Dadurch fiel keine Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) beim Kauf einer privaten Photovoltaikanlage an. Die Maßnahme war vorerst für zwei Jahre angesetzt – von Anfang 2024 bis Ende 2025. Der lästige bürokratische Aufwand wie bei einem Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in 2023 fiel dadurch weg. Es mussten keine Förderanträge gestellt werden. Die Regelung wurde jedoch vorzeitig zum 31.3.2025 abgeschafft und der Regelsteuersatz ab dem 1.4.2025 wieder eingeführt.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovoltaikanlage.

Wofür galt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz galt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen (samt Zubehör) mit einer Leistung bis 35 Kilowatt Peak (kWp) an den Betreiber/die Betreiberin. Das heißt, dass auch Ware, die aus anderen EU-Staaten oder Drittländern erworben wurde, unter diese Regelung fiel – egal ob der Einkauf online oder im stationären Einzelhandel getätigt wurde. Auch für Balkonkraftwerke wurde keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Dabei war die Nutzungsart (Inselanlage, Teileinspeisung oder Volleinspeisung) oder die Art der Verbauart (dachintegriert oder gebäudeintegriert) nicht relevant. Die Anlage durfte lediglich nicht mehr als 35 Kilowatt Peak (kWp) erzeugen.

Wurde beim Kauf einer Photovoltaikanlage zusätzlich ein Stromspeicher gekauft, wurde auch dieser mit 0 % Umsatzsteuer berechnet. Gleiches galt für das weitere nötige Zubehör, wie z. B. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen.

Wurde eine bestehende Photovoltaikanlage um zusätzliche Photovoltaikmodule erweitert, fiel keine Umsatzsteuer an, wenn die Gesamtleistung 35 Kilowatt Peak (kWp) nicht überstieg.

Für wen galt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz galt für private Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienten. Diese Personen oder Körperschaften mussten direkter Betreiber der gekauften Anlage sein.

Wie lange galt der Nullsteuersatz?

Die Maßnahme galt für zwei Jahre, und zwar für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2024 und dem 31. Dezember 2025.

Welche Voraussetzungen gab es?

Der Nullsteuersatz galt für Photovoltaikanlagen mit einer gesamten Engpassleistung von 35 kWp. Außerdem durfte die Anlage lediglich für folgende Gebäudetypen genutzt werden:

  • Wohngebäude, wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Bungalows, Ferienhäuser, Landhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Appartements
  • Gebäude von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Ortskrankenkassen, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kindergarten, Gemeindeamt)
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienten, genutzt wurden
Was fiel nicht unter den Nullsteuersatz?
  • Wartungsverträge
  • Garantieverträge
  • Reparaturdienstleistungen
  • Nachrüstungen eines Stromspeichers
  • Planungsarbeiten, die gesondert zur Lieferung und Installation in Anspruch genommen wird
  • Dachkonstruktionsarbeiten
  • Photovoltaikmodule und Photovoltaikanlagen, die die Leistung von 35 kWp übersteigen
  • Anmietung von Anlagen
  • Lieferungen an Zwischenhändler

Förderung 2023

Was war der EAG-Investitionszuschuss?

Der EAG-Investitionszuschuss war eine Förderung in 2023, die Privatpersonen und Unternehmen finanziell unterstützte, um Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu installieren und somit zur Nutzung erneuerbarer Energien beizutragen.

Wer war förderberechtigt?

Die Beantragung war möglich, wenn es sich um eine neue PV-Anlage handelte oder um eine Erweiterung für die ersten 1.000 kWp. Außerdem waren Sie förderberechtigt, wenn Sie einen neuen Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) mit einbauen ließen. Stromspeicher wurden nur in Verbindung mit der Montage einer Photovoltaikanlage gefördert. Stromspeichererweiterungen waren daher ausgeschlossen.

Es wurden Projekte gefördert, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde. Dabei gab es jedoch eine Ausnahme für Privatpersonen, wenn:

  • die Anlage noch nicht in Betrieb genommen wurde
  • alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen vorliegen
  • die Montage der Anlage nicht vor dem 21. April 2022 begonnen hat

Wenn Sie bereits über eine Photovoltaikanlage verfügen und überlegen einen Stromspeicher nachzurüsten oder zu erweitern, dann können Sie eine Förderung über das “Stromspeicher-Anlagen 2023” Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung beantragen. Einen Überblick können Sie sich mit der folgenden Broschüre der Bundesregierung verschaffen: Leitfaden Stromspeicheranlage Jahresprogramm 2023

Wie hoch war der Zuschuss?

Wie viel Förderung man erhielt, hing vom Leistungspotential der PV-Anlage ab. Gemessen an Kilowatt-Peak, kurz kWp — also der Höchstleistung einer Anlage — unterteilte die österreichische Regierung die Anlagen in vier Kategorien:

Photovoltaik Förderungskategorien

Kategorie

Anlage

Förderhöhe

A

1 kWp bis 10 kWp

285 €/kWp

B

>10 kWp bis 20 kWp

250 €/kWp (maximal)

C

>20 kWp bis 100 kWp

>180 €/kWp (maximal)

D

>100 kWp bis 1.000 kWp

140 €/kWp (maximal)

Stromspeicher

maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig

200 €/kWh

Bei den Fördergeldern handelte es sich um einmalige Zahlungen.

Wo konnte man die Fördermaßnahme beantragen?

OeMag ist die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG in Österreich, die für die Abwicklung und Genehmigung der Anträge zuständig war. Sie war die zentrale Anlaufstelle für alle Förderanträge gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Wie konnte man den Investitionszuschuss beantragen?

Die Beantragung der Förderung erfolgte nur innerhalb eines zeitlich begrenzten Fördercalls und ausschließlich über das elektronische Ticketsystem der OeMAG Webseite. Hier geht es direkt zum online Ticketsystem: OeMAG Investitionszuschuss-Beantragung

Wann musste man die PV-Anlagen Förderung beantragen?

Die Fördercalls fanden für Kategorie A und B viermal im Jahr statt. Die Fördercalls waren Ende März bis Anfang April, Mitte bis Ende Juni, Ende August bis Anfang September und die letzte Förderausschreibung fand im Oktober 2023 statt. Die genauen Zeiträume können Sie im Folgenden einsehen.

Fördercalls 2023

Kategorie

Anlage

Zeitraum

A

1 kWp bis 10 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

23.08.2023 – 06.09.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

B

>10 kWp bis 20 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

23.08.2023 – 06.09.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

C

>20 kWp bis 100 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

D

>100 kWp bis 1.000 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

Weitere Fördermöglichkeiten

Marktprämie nach dem EAG

Betreiber von PV-Anlagen, die den erzeugten Strom zu einem festgelegten Tarif ins öffentliche Netz einspeisen, können eine “Marktprämie” beantragen. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der zusätzlich zum Marktpreis ausgezahlt wird. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können die Fördermaßnahme beantragen.

Die Höhe der Marktprämie wird durch Ausschreibungen ermittelt, bei denen Teilnehmer Gebote für den erzielbaren Marktwert ihres Stroms abgeben. Der Referenzmarktwert, der auf Grundlage dieser Gebote festgelegt wird, bildet die Basis für die Berechnung Ihrer Marktprämie. Die Marktprämie kann über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren an die Betreiber ausgezahlt werden.

Mustersanierung

Das Programm "Mustersanierung" richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Es bietet finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Das Programm zielt darauf ab, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Nicht-Wohngebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Darunter fallen unter anderem auch Photovoltaikanlagen oder Photovoltaik-Fassaden bis zu 100 kWp inklusive Speicher. Eine Kombination der Fördermaßnahmen “EAG-Investitionszuschuss” und “Mustersanierung” ist nicht möglich!


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