Photovoltaikanlage auf einem Hausdach bei Sonnenschein mit Textbanner ‚Einspeisevergütung 2025 – Der vollständige Überblick‘.

Einspeisevergütung Österreich 2025 – Aktuelle Tarife, Modelle & Tipps für Privatpersonen

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur Einspeisevergütung in Österreich: wie Sie Ihren überschüssigen Solarstrom verkaufen können, welche Modelle (OeMAG, Energieanbieter) zur Verfügung stehen, welche steuerlichen Regelungen gelten, wie Sie den besten Einspeisetarif finden – und worauf Sie 2025 als Privatperson besonders achten sollten.

Bild von Manuela Azim Zadeh

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Letztes Update: 25. September 2025
Ungefähre Lesezeit: 10 Minuten
Auf einen Blick
  • Was ist die Einspeisevergütung? Sie ist die Bezahlung für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie nicht selbst nutzen, sondern ins öffentliche Netz einspeisen.
  • Wer kauft den Strom ab? Entweder die Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) (zum monatlichen Marktpreis) oder ein Energieanbieter (mit eigenen Tarifen, oft an Strombezug gebunden).
  • Wie hoch ist die Vergütung? Die OeMAG zahlt je nach Monat etwa 5–11 ct/kWh. Energieanbieter können teils mehr zahlen, die Bedingungen unterscheiden sich jedoch.
  • Was bringt Eigenverbrauch? Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 25–35 ct/kWh – deutlich mehr, als die Einspeisevergütung einbringt. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch zusätzlich.
  • Steuern: Einspeiseerlöse sind für Anlagen bis 35 kWp und 12.500 kWh/Jahr einkommensteuerfrei. Details: BMF.
  • Ausblick: Ab 2027 sind kleine Netzentgelte geplant, und das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird überprüft.
Inhaltsübersicht

1. Was ist die Einspeisevergütung?

Immer mehr Haushalte in Österreich überlegen, eine Photovoltaikanlage anzuschaffen. Dabei stellt sich schnell die Frage: Was passiert eigentlich mit dem Strom, den ich nicht selbst verbrauche?

Hier kommt die sogenannte Einspeisevergütung ins Spiel. Sie stellt sicher, dass Sie für den überschüssigen Solarstrom, der automatisch ins öffentliche Netz eingespeist wird, eine finanzielle Vergütung erhalten. Gemeinsam mit der Ersparnis durch Eigenverbrauch trägt die Einspeisevergütung wesentlich dazu bei, dass sich eine PV-Anlage für Privatpersonen rechnet.

In Österreich gibt es zwei Wege, diesen eingespeisten Strom zu verkaufen:

  • OeMAG: Die staatlich beauftragte Abwicklungsstelle für Ökostrom ist verpflichtet, Ihren Strom abzunehmen und vergütet ihn zum jeweils gültigen Marktpreis.
  • Energieanbieter: Viele Stromversorger bieten eigene Einspeisetarife an. Diese können attraktiver sein als die OeMAG-Vergütung, sind aber oft an Bedingungen geknüpft – etwa, dass Sie auch Stromkunde bei diesem Anbieter sind.
Tipp

Den vollständigen Gesetzestext des EAG können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachlesen.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Es verpflichtet die OeMAG zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen und regelt gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Vergütung.

2. OeMAG-Marktpreis: Sicherheit mit Schwankungen

Wenn Sie Ihren Strom über die OeMAG einspeisen, profitieren Sie von einer Abnahmegarantie: Alles, was Ihre Anlage nicht selbst verbraucht, wird abgenommen. Die Vergütung richtet sich nach dem sogenannten Day-Ahead-Marktpreis, der monatlich rückwirkend berechnet wird. Ein gesetzlich vorgeschriebener Korridor sorgt dafür, dass extreme Preisschwankungen nach oben oder unten abgefedert werden.

  • Vorteil: Ihr Strom wird sicher und ohne zusätzliche Verträge abgenommen.
  • Nachteil: Der Preis schwankt von Monat zu Monat – er kann mal höher, mal niedriger liegen.
Tipp

Die aktuellen Monatswerte finden Sie direkt bei der OeMAG. Eine kompakte Erklärung zur Berechnung bietet zusätzlich die E-Control.

Ob die OeMAG für Sie die beste Lösung ist, hängt also davon ab, wie wichtig Ihnen Sicherheit oder ein möglicher Mehrerlös sind. Wer mehr Planbarkeit oder höhere Tarife sucht, sollte auch die Angebote der Energieanbieter vergleichen.

3. Energieanbieter als Alternative

Neben der OeMAG können Sie Ihren überschüssigen Solarstrom auch direkt an einen Energieanbieter verkaufen. Viele Versorger bieten dafür eigene Einspeisetarife an – oft attraktiver als der OeMAG-Marktpreis. Allerdings sind diese Tarife fast immer an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel, dass Sie auch Stromkunde beim Anbieter sind.

Typische Modelle sind:

  • Fixpreise: garantierte Vergütung für eine bestimmte Laufzeit, meist 12 Monate.
  • Variable Tarife: an den Marktpreis gekoppelt, mit regelmäßigen Anpassungen (monatlich oder quartalsweise).
  • Community-Modelle: Strom wird innerhalb von Energiegemeinschaften geteilt oder peer-to-peer verkauft.
Tipp

Ein nützliches Tool, um Einspeise- und Bezugstarife zu vergleichen, ist der offizielle E-Control Tarifkalkulator. Mit wenigen Eingaben zu Ihrem Verbrauch und Ihrer Einspeisemenge sehen Sie sofort, welche Angebote am besten zu Ihrem Haushalt passen.

Für Haushalte lohnt es sich, nicht nur auf den reinen Cent/kWh-Wert zu achten, sondern immer den Gesamtpreis zu vergleichen: Einspeisetarif und Bezugstarif zusammen. Denn oft ist ein scheinbar höherer Einspeisewert an einen teuren Strombezug gekoppelt.

Es gibt außerdem Energiehandels-Plattformen, die eine Direktvermarktung ermöglichen. Diese Modelle sind aber in der Regel für größere Anlagen interessant und spielen für private PV-Anlagen bis 35 kWp kaum eine Rolle.

Für manche Haushalte sind Energieanbieter die attraktivere Wahl, für andere die OeMAG. Wichtig ist: Prüfen Sie beide Optionen – und überlegen Sie zugleich, ob Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung besser zu Ihrem Verbrauchsprofil passt.

4. Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung?

Bei Photovoltaikanlagen gibt es zwei Einspeisemodelle: Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Sie unterscheiden sich darin, wie Ihr erzeugter Strom genutzt wird – und welche wirtschaftlichen Vorteile sich daraus ergeben. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kriterium Volleinspeisung Überschusseinspeisung
Beschreibung Gesamte Produktion geht ins Netz. Strom für den Haushalt wird komplett vom Anbieter zugekauft. Eigenverbrauch zuerst. Nur überschüssiger Strom wird eingespeist und vergütet.
Eignung Für Privathaushalte kaum sinnvoll – Ersparnis durch Eigenverbrauch entfällt. Standardmodell für Haushalte – höchste Ersparnis und wirtschaftlichste Lösung.
Finanzieller Nutzen Vergütung ca. 5–11 ct/kWh für die gesamte Produktion. Ersparnis ca. 25–35 ct/kWh beim Eigenverbrauch
plus Vergütung (5–11 ct/kWh) für Überschüsse.

Der Vergleich zeigt: Für Privathaushalte ist die Überschusseinspeisung fast immer die bessere Wahl. Sie kombiniert die hohe Ersparnis durch Eigenverbrauch (25–35 ct/kWh) mit einer zusätzlichen Vergütung für überschüssigen Strom (5–11 ct/kWh). Bei der Volleinspeisung entfällt dieser Vorteil – deshalb lohnt sie sich in den meisten Fällen nur für spezielle Anwendungsfälle.

Beispielrechnung

Um den Unterschied zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung zu verdeutlichen, hier ein fiktives Beispiel:

Eine 8-kWp-Anlage produziert rund 8.000 kWh pro Jahr. Davon nutzt der Haushalt 5.000 kWh selbst. Diese ersetzen Stromkosten von ca. 30 ct/kWh – also rund 1.500 € Ersparnis. Die übrigen 3.000 kWh werden ins Netz eingespeist und zu etwa 9 ct/kWh vergütet – das sind ca. 270 € Einnahmen.

Das zeigt: Die größte wirtschaftliche Wirkung entsteht durch den Eigenverbrauch. Die Einspeisevergütung ist ein zusätzlicher Bonus.

Hinweis: Reale Werte hängen von Ihrem Verbrauch, Standort und Tarif ab. Ihre persönliche Situation können Sie im E-Control Tarifkalkulator durchrechnen.

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5. Steuern & Finanzamt: Was Sie über Einspeiseerlöse wissen sollten

Wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen, entstehen Einnahmen – und darauf können Steuern anfallen. Für Privatpersonen gibt es aber klare Regeln und oft auch Steuerbefreiungen. Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick, worauf Sie achten sollten.

Tipp

Lesen Sie hierzu auch die Informationen, die das Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf seiner Website zu steuerlichen Regelungen für private Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellt.

5.1. Einkommensteuer: Wann fällt sie an, wann nicht?

Einnahmen aus der Einspeisung gelten grundsätzlich als steuerpflichtig. Für viele Haushalte greift aber eine Befreiung: Anlagen mit bis zu 35 kWp Engpassleistung und einer jährlichen Einspeisung von maximal 12.500 kWh sind von der Einkommensteuer befreit.

5.2. Umsatzsteuer: Sonderregelungen und Änderungen

Die Umsatzsteuer – im Alltag meist Mehrwertsteuer (MwSt) genannt – betrifft auch Photovoltaikanlagen. Für private Betreiber gibt es jedoch Sonderregelungen, die die Anschaffung und den Betrieb günstiger machen können.

Bis 31.12.2025 gilt für bestimmte PV-Anlagen und deren Installation ein Nullsteuersatz (0 % USt).

Achtung: Für neue Verträge ab 1. April 2025 wurde diese Befreiung gesetzlich abgeschafft. Wer also jetzt eine Anlage errichtet, zahlt wieder den regulären Umsatzsteuersatz.

5.3. Meldung beim Finanzamt und Gewerblichkeit

Auch wenn Sie als Privatperson eine PV-Anlage betreiben, kann bei höheren Einspeisemengen eine Meldung beim Finanzamt nötig sein. In manchen Fällen prüft die Behörde auch, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt – zum Beispiel, wenn regelmäßig hohe Gewinne erzielt werden.

5.4. Elektrizitätsabgabe & Befreiung

Für selbst verbrauchten Strom aus Ihrer PV-Anlage besteht in vielen Fällen eine Befreiung von der Elektrizitätsabgabe. Wenn Sie jedoch sehr viel einspeisen, kann diese Abgabe anfallen.

Gerade weil steuerliche Regelungen komplex sein können, ist es sinnvoll, sich bei offenen Fragen direkt an Ihr Finanzamt oder an einen Steuerberater zu wenden.

6. Blick in die Zukunft

Sowohl die Einspeisevergütung als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik sind nicht starr, sondern können sich im Laufe der Zeit ändern. Einige Entwicklungen stehen bereits fest, andere sind in Vorbereitung und könnten in den kommenden Jahren für private Anlagenbetreiber wichtig werden.

Tipp

Die E-Control veröffentlicht regelmäßig offizielle Updates zu Markt und Regulierung. Gesetzesänderungen können Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachlesen. Informationen zu Energiegemeinschaften bietet die Plattform energiegemeinschaften.gv.at.

  • Netzentgelte ab 2027: Ab diesem Jahr soll für eingespeisten Strom ein kleines Netzentgelt verrechnet werden – angekündigt „im Cent-Bereich“. Ziel ist eine fairere Verteilung der Netzkosten, ohne Photovoltaik unattraktiv zu machen. Die genaue Ausgestaltung wird noch festgelegt.
  • EAG-Evaluierung 2027: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht eine gesetzliche Überprüfung vor. Dabei können Änderungen an Förderhöhen, Ausschreibungsmechanismen oder Abrechnungslogiken beschlossen werden. Für Haushalte bedeutet das: Förderbedingungen können sich nach 2027 ändern.
  • Smart-Meter-Rollout: Laut E-Control und Wiener Netze sollen bis 2030 nahezu alle Haushalte in Österreich mit Smart Metern ausgestattet sein. Für PV-Betreiber ist das wichtig, weil Einspeisemengen und Eigenverbrauch nur so exakt gemessen und nach Marktpreisen abgerechnet werden können. Gleichzeitig sind Smart Meter die Voraussetzung für moderne Tarife.
  • Energiegemeinschaften: Das EAG und das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) schaffen die Grundlage für erneuerbare Energiegemeinschaften. In Zukunft könnten solche Modelle attraktiver werden, weil Strom innerhalb der Gemeinschaft zu besseren Konditionen geteilt oder direkt verkauft werden kann. Für private Anlagenbesitzer eröffnet das neue Möglichkeiten, Strom nicht nur einzuspeisen, sondern gezielt regional zu vermarkten.

Die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien in Österreich sind im Wandel. Wenn Sie eine PV-Anlage betreiben oder planen, lohnt es sich daher, die kommenden Jahre genau im Auge zu behalten. Wer sich regelmäßig über offizielle Kanäle wie E-Control, BMK oder das RIS informiert, bleibt auf dem aktuellen Stand und kann die eigenen Entscheidungen an neue Rahmenbedingungen anpassen.

7. FAQ: Häufige Fragen

Gibt es für neue Anlagen noch fixe Einspeisetarife?

Nein. Fixe Tarife betreffen nur ältere Verträge. Neue Anlagen erhalten ihre Vergütung entweder über die OeMAG oder über einen Energieanbieter.

Wie hoch ist die Vergütung aktuell?

Die Höhe der Einspeisevergütung ändert sich regelmäßig. Bei der OeMAG finden Sie die aktuellen Monatswerte. Für einen Gesamtüberblick über Marktpreise und Anbieterangebote lohnt sich außerdem ein Blick auf die E-Control.

Brauche ich einen Einspeisevertrag?

Ja. Ohne Vertrag mit der OeMAG oder einem Energieanbieter kann Ihr Überschussstrom nicht vergütet werden.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

In vielen Fällen ja. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch und macht unabhängiger von schwankenden Einspeisepreisen.

Brauche ich einen Smart Meter für die Einspeisung?

Für die korrekte Messung und Abrechnung der Einspeisung ist ein Smart Meter vorgesehen. Infos zu Funktionen und Rollout finden Sie bei der E-Control. Details zum Einbau und Ablauf erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber.

Kann ich meinen Einspeisevertrag wechseln (z. B. von OeMAG zu einem Energieanbieter)?

Grundsätzlich ja. Beachten Sie Kündigungsfristen und Laufzeiten Ihres bestehenden Vertrags. Nutzen Sie vorab den E-Control Tarifkalkulator, um Einspeise- und Bezugstarife zu vergleichen.

Sind Einspeiseerlöse steuerpflichtig?

Einnahmen aus der Einspeisung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Für viele Privathaushalte gelten jedoch Befreiungen (z. B. bis 12.500 kWh/Jahr bei Anlagen ≤ 35 kWp, Details beachten). Verbindliche Informationen bietet das BMF. Bei individuellen Fragen empfiehlt sich die Auskunft Ihres Finanzamts oder einer Steuerberatung.

8. Fazit

Für private Haushalte gilt: Eigenverbrauch lohnt sich am meisten. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst nutzen, spart deutlich mehr Geld, als Sie für die Einspeisung bekommen. Dennoch ist die Einspeisevergütung ein wichtiger Zusatzbonus – sie sorgt dafür, dass auch Ihr Überschussstrom nicht verloren geht. In Kombination mit einem passenden Vertrag (OeMAG oder Energieanbieter) und einem hohen Eigenverbrauch bleibt Ihre PV-Anlage wirtschaftlich und zukunftssicher.

Damit haben Sie die wichtigsten Grundlagen an der Hand, um die Einspeisevergütung 2025 bestmöglich für sich zu nutzen – und Ihre PV-Anlage langfristig profitabel zu betreiben.



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