Photovoltaik Steiermark – Förderung, Kosten und Potenzial 2026 im Überblick
Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage in der Steiermark? Dann sind Sie hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige für 2026: von aktuellen Förderungen auf Bundes- und Landesebene über das Sonnenpotenzial in Ihrer Region bis hin zu Kosten, Genehmigungen und rechtlichen Rahmenbedingungen – sachlich aufbereitet und regelmäßig aktualisiert.
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Photovoltaik-Ausbau in der Steiermark
Die Steiermark zählt zu den Bundesländern mit einem starken Photovoltaik-Zubau. Laut PV-Austria-Dashboard wurden bis Ende 2024 rund 47 % der laut ÖNIP bis 2030 benötigten PV-Leistung in der Steiermark installiert (Quelle: BMIMI, Marktentwicklung 2024). Das Ausbauziel liegt bei rund 3,3 GWp – es bleibt also noch ein erheblicher Zubaubedarf bis 2030.
Auch 2024 und 2025 blieb der PV-Zubau auf hohem Niveau – wenn auch unter dem Rekordjahr 2023. Treiber waren steigende Strompreise, energiepolitische Zielsetzungen sowie die attraktive Bundesförderung.
Sonnenpotenzial in der Steiermark
Die geografische Lage der Steiermark bietet gute Voraussetzungen für Photovoltaik. Je nach Region liegt die jährliche Globalstrahlung in einem Bereich, der wirtschaftlich attraktive Solarerträge ermöglicht – insbesondere in der Süd- und Oststeiermark.
Im Graph finden Sie die tatsächlich gemessenen Monatswerte der Globalstrahlung (kWh/m²) und Sonnenstunden (h) in ausgewählten steirischen Orten für das Jahr 2025. Die Werte können vom langjährigen Durchschnitt abweichen, da einzelne Jahre je nach Witterung sonniger oder trüber ausfallen können.
Mit Klick auf "Murau" können sie andere Städte auswählen und suchen.
Der tatsächliche Ertrag hängt von mehreren Faktoren ab:
- Dachneigung
- Ausrichtung
- Verschattung
- Qualität der Komponenten
- Dimensionierung der Anlage
Welche Investitionskosten realistisch sind und wie sich eine Anlage rechnet, erfahren Sie hier: Photovoltaik-Kosten
Förderung Photovoltaik und Stromspeicher Steiermark 2026
Für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher stehen in der Steiermark 2026 verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Eine Kombination dieser PV Förderungen ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Förderrichtlinien und beihilferechtlichen Fördergrenzen eingehalten werden.
1. Bundesförderung nach dem EAG (EAG-Abwicklungsstelle)
Die wichtigste Photovoltaik-Förderung ist der Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), geregelt in der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 (BGBl. II Nr. 12/2026).
Gefördert werden:
- Neu errichtete PV-Anlagen (bis 1.000 kWp)
- Erweiterungen bestehender PV-Anlagen
- Stromspeicher in Kombination mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage (max. 50 kWh nutzbare Kapazität, mind. 0,5 kWh pro kWp)
Fördersätze 2026
Photovoltaik:
| Kategorie | Leistung | Fördersatz |
|---|---|---|
| A | bis 10 kWp | 150 €/kWp (fix) |
| B | > 10–20 kWp | 140 €/kWp (fix) |
| C | > 20–100 kWp | bis zu 130 €/kWp (Bieterverfahren) |
| D | > 100–1.000 kWp | bis zu 120 €/kWp (Bieterverfahren) |
Stromspeicher: 150 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität (max. 50 kWh)
Wichtig: Die Förderung ist grundsätzlich auf maximal 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt. Bei innovativen PV-Anlagen (z. B. Parkplatzüberdachungen, Agri-PV) sowie bei Inanspruchnahme des Made-in-Europe-Bonus gelten gemäß EAG-IZV höhere beihilferechtliche Fördergrenzen (§ 6 Abs. 5 und 6 EAG-IZV). Bei Kategorie C und Kategorie D handelt es sich um Höchstfördersätze; die tatsächliche Förderhöhe wird im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens festgelegt.
Fördercalls 2026
| Call | Zeitraum | Budget |
|---|---|---|
| 1. Fördercall | 23.04.2026 (17:00) – 11.05.2026 (23:59) | anteilig aus 40 Mio. € |
| 2. Fördercall | 16.06.2026 (17:00) – 30.06.2026 (23:59) | anteilig aus 12 Mio. € |
| 3. Fördercall | 08.10.2026 (17:00) – 22.10.2026 (23:59) | anteilig aus 8 Mio. € |
Insgesamt stehen 2026 rund 60 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung, verteilt auf drei Fördercalls. Das Budget für den Ausbau der Solarenergie ist dabei aber ungleich verteilt: Der erste Fördercall bietet mit 40 Mio. € die größten Chancen – eine frühzeitige Einreichung ist daher besonders empfehlenswert. Für Kategorie A und Kategorie B gilt das „First-come-first-served"-Prinzip. Am ersten Tag des Fördercalls ist ab 17:00 Uhr zunächst nur die Ticketziehung möglich; die Projekteinreichung im EAG-Portal startet am Folgetag ab 8:00 Uhr.
Made-in-Europe-Bonus
Zusätzlich kann ein Bonus beantragt werden, wenn Komponenten aus dem EU/EWR-Raum oder der Schweiz eingesetzt werden:
- Pro förderfähiger Komponente (Module, Wechselrichter, Speicher): bis zu 10 % Zuschlag
- In Summe: bis zu 30 % Bonus
Der Bonus muss bereits bei der Antragstellung beantragt werden – nachträgliche Anpassungen sind nicht möglich.
Ob eine Komponente zugelassen ist, kann über die offiziellen Komponentenlisten („Whitelists") der EAG-Abwicklungsstelle geprüft werden.
Weitere Informationen zur Bundesförderung: photovoltaikanlage.at/förderung-österreich
2. Landesförderung Steiermark – Neubau
Das Land Steiermark hat angekündigt, die Wohnbauförderung 2026 grundlegend zu reformieren. Laut dem vom Land veröffentlichten Fahrplan soll die Antragstellung für Eigenheim-Neubauten (und den Kauf bestehender Eigenheime mit anschließender Sanierung) im 1. Quartal 2026 starten – mit angepassten Förderhöhen, einem neuen Baukastensystem mit Zuschlagspunkten und einem eigenen Jungfamilien-Bonus. Ob und in welcher Form die neuen Richtlinien bereits in Kraft sind, ist vor Antragstellung beim Land Steiermark zu prüfen.
Photovoltaikanlagen können im Rahmen der steirischen Eigenheimförderung als ökologische Maßnahme berücksichtigt werden, sofern sie Bestandteil eines förderfähigen Gesamtkonzepts sind. Die Förderhöhe hängt vom Gebäudestandard, der Energiekennzahl und weiteren Nachhaltigkeitskriterien ab.
Aktuelle Informationen: wohnbau.steiermark.at
3. Landesförderung Steiermark – Sanierung
Kleine Sanierung (eingestellt)
Die bisherige „Kleine Sanierung", mit der PV-Anlagen bis 15 kWp als Einzelmaßnahme mit 15 % der Investitionskosten gefördert wurden, wurde am 31. März 2025 aufgrund der außergewöhnlich hohen Nachfrage vorzeitig eingestellt. Eine Nachfolgeregelung – der sogenannte „Sanierungspass" – befindet sich derzeit in Ausarbeitung und soll voraussichtlich ab Sommer 2026 verfügbar sein.
Umfassende Sanierung (aktiv)
Wer ein größeres Sanierungsprojekt plant, kann über die Förderung zur Wohnhaussanierung – Umfassende Sanierung des Landes Steiermark (gültig seit 01.01.2025) auch PV-Anlagen und Stromspeicher als förderfähige Maßnahmen einbringen. Die Errichtung einer PV-Anlage sowie eines elektrischen Energiespeichers wird dabei mit Ökopunkten bewertet, die die Förderhöhe beeinflussen.
Wichtig: Diese Förderung richtet sich an Mehrparteienhäuser – nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 3 Wohnungen im Gebäude vorhanden sein. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern ist sie daher in der Regel nicht anwendbar.
Voraussetzung: Nach den Sanierungsmaßnahmen müssen mindestens 3 Wohnungen im Gebäude vorhanden sein.
Die Förderung erfolgt wahlweise als Annuitätenzuschuss (45 % über 15 Jahre), Investitionszuschuss (30 % der förderbaren Kosten) oder Förderungsdarlehen (0,5 % p.a., Laufzeit 28 Jahre). Die förderbaren Kosten sind pro m² Wohnnutzfläche gedeckelt und betragen 1.150 bis 1.680 €/m² inkl. möglicher Zuschläge. Diese Förderung ist mit dem EAG-Investitionszuschuss kombinierbar.
Förderstelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Aktuelle Informationen: sanieren.steiermark.at
Musterrechnung 2026 – Einfamilienhaus in der Steiermark
Beispiel:
- 8 kWp PV-Anlage
- 10 kWh Stromspeicher
- Investitionskosten netto: ca. 17.000 €
Bundesförderung (EAG):
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| PV-Anlage | 8 kWp × 150 € | 1.200 € |
| Stromspeicher | 10 kWh × 150 € | 1.500 € |
| Investitionszuschuss gesamt | 2.700 € |
Hinweis: Die Förderung ist auf maximal 30 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt (in diesem Beispiel 5.100 €, somit greift die 30-%-Grenze nicht). Mit dem Made-in-Europe-Bonus kann die Förderung höher ausfallen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit zusätzlicher Landesförderung kann sich die effektive Investition weiter reduzieren.
Genehmigungen und rechtliche Rahmenbedingungen
Ob eine Photovoltaikanlage in der Steiermark meldepflichtig oder bewilligungspflichtig ist, richtet sich nach dem Steiermärkischen Baugesetz (Stmk. BauG). Maßgeblich sind die Brutto-Fläche der Module sowie die Anlagenhöhe – nicht die Leistung in kWp. Als Faustregel gilt: 1 kW entspricht ca. 5 m² Modulfläche.
Meldepflichtige Anlagen (§ 21 Abs. 1 Stmk. BauG)
Dachanlagen mit einer Brutto-Fläche von bis zu 400 m² und einer Anlagenhöhe von maximal 3,50 m sind lediglich meldepflichtig. Das gilt in der Praxis für die große Mehrheit privater Haushaltsanlagen. Die Meldung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Baubehörde – also beim Gemeindeamt bzw. in Graz beim Magistrat – vor Baubeginn. Erforderlich sind: Grundstücknummer, Lage der Anlage auf dem Grundstück und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.
Baubewilligungspflichtige Anlagen
Wird einer der beiden Schwellenwerte überschritten – also Brutto-Fläche über 400 m² oder Anlagenhöhe über 3,50 m –, ist ein Baubewilligungsverfahren im vereinfachten Verfahren (§ 20 Z 2 lit. k Stmk. BauG) bei der Standortgemeinde erforderlich. Anlagen mit einer Engpassleistung über 500 kWp bis unter 1.000 kWp unterliegen dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren (§ 19 Z 5 Stmk. BauG). Für Anlagen ab 1.000 kWp entfällt das bauliche Genehmigungsverfahren auf Gemeindeebene; stattdessen ist eine elektrizitätsrechtliche Bewilligung nach dem Stmk. ElWOG bei der Steiermärkischen Landesregierung (Abteilung 13) einzuholen.
Batteriespeicher
Auch Stromspeicher unterliegen baurechtlichen Anforderungen: Batteriespeicher bis 20 kWh sind meldepflichtig; über 20 kWh ist ein Baubewilligungsverfahren im vereinfachten Verfahren erforderlich. In Einfamilien- und Reihenhäusern ist bis zu dieser Schwelle kein eigener Batterieraum vorgeschrieben, sofern der Speicher nach anerkannten Regeln der Technik geprüft ist und ein Rauchwarnmelder im Aufstellungsraum angebracht wird.
Pflicht zur Solaranlage bei Neubauten
Seit der Novelle des Stmk. BauG 2021 gilt für Neubauten eine Solarpflicht: Bei Wohngebäuden ab 100 m² Brutto-Grundfläche sind je angefangene 100 m² mindestens 3 m² PV-Anlage (oder 1 m² Solarthermie) vorzusehen. Bei Nichtwohnbauten ab 250 m² Brutto-Grundfläche sind es je angefangene 100 m² mindestens 6 m² PV (oder 2 m² Solarthermie).
Netzanmeldung
Neben der Meldung an die Baubehörde muss jede PV-Anlage auch dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden – das gilt auch für kleine Balkon- oder Terrassenanlagen. Wer Überschussstrom ins öffentliche Netz einspeisen möchte, benötigt einen Zählerpunkt beim Netzbetreiber. Die Einspeisung wird vom Netzbetreiber genehmigt, der auch die zulässige stündliche Einspeisung festlegt. Diese kann je nach Region variieren.
Weiterführende Informationen
Einen vollständigen Überblick bietet das offizielle Verfahrenshandbuch Erneuerbare Energie – PV und Solaranlagen des Landes Steiermark (Abteilung 13, Stand August 2025). Fragen zu konkreten Vorhaben beantwortet die Anlaufstelle „Erneuerbare Energie" der Abteilung 13 unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Zusammenfassend kann man sagen, dass der bürokratische Aufwand für die meisten Haushaltsanlagen in der Steiermark gering ist. Ein befugtes Fachunternehmen begleitet Sie durch den Prozess und übernimmt in der Regel die Netzanmeldung. Jetzt Angebote qualifizierter Fachbetriebe aus Ihrer Region vergleichen und beraten lassen – kostenlos und unverbindlich.
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