Photovoltaik Kärnten
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Photovoltaik in Kärnten aktuell
Bis 2023 wurden in Kärnten erst 22,4 % der Photovoltaik-Kapazität installiert, die gemäß dem Integrierten Österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) bis 2030 erforderlich ist. Damit hat Kärnten bisher nur einen vergleichsweise kleinen Teil des angestrebten Ausbauziels erreicht. Um die Vorgaben für 2030 zu erfüllen, sind weiterhin umfangreiche Investitionen in den Ausbau von Photovoltaikanlagen notwendig.
Mit der Umsetzung der Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024 möchte Kärnten den Ausbau weiter vorantreiben und beschleunigen. Die Verordnung bringt mehrere Erleichterungen und Regelungen, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen im Bundesland Kärnten effizienter und schneller zu gestalten. Die Verordnung zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern, um die Klimaziele 2030 zu erreichen.
Globalstrahlung in ausgewählten Städten in Kärnten in 2023
Kärnten bietet durch seine geografischen Lage gute Bedingungen für die Nutzung von Solarenergie.
Im Graph finden Sie die Monatssumme der Globalstrahlung (kWh/qm) ausgewählter Kärntnerischer Städte für das Jahr 2023.
Mit Klick auf "Weißensee-Gatschach" können sie andere Städte auswählen und suchen.
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Genehmigungen und Richtlinien
Die Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, regelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen im Bundesland Kärnten. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung von Solarenergie im Einklang mit der Raumordnung und dem Umweltschutz zu fördern. Insbesondere sind Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und versiegelten Flächen bevorzugt zu installieren, um die Versiegelung neuer Flächen und den Eingriff in die Natur zu minimieren. Die Verordnung trägt zudem zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei, indem sie klare Richtlinien für die Standorte und den technischen Betrieb der Anlagen vorgibt.
Für größere Photovoltaikprojekte sieht die Verordnung spezielle Genehmigungsverfahren vor, insbesondere wenn Freiflächen oder Grenzertragsflächen für den Bau genutzt werden sollen. Anlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten, unterliegen einer zusätzlichen Prüfung, um mögliche Auswirkungen auf die Landschaft und das Ökosystem zu minimieren. Ziel dieser Regelungen, die seit Anfang 2024 gelten, ist es, sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern als auch den sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen sicherzustellen
Regelungen für Privatpersonen laut Kärntner Photovoltaikanlagen-Verordnung 2024
Für Privatpersonen, die Photovoltaikanlagen auf ihren Wohnhäusern installieren möchten, gibt es vereinfachte Genehmigungsverfahren. Kleinere Photovoltaikanlagen, die ausschließlich der Eigenstromversorgung dienen und auf bereits bestehenden Gebäuden installiert werden, benötigen in der Regel keine umfassende Baugenehmigung. Hier reicht oft lediglich eine Bauanzeige bei der zuständigen Gemeinde .
Allerdings müssen die Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Installation durch ein befugtes Unternehmen erfolgen muss und dass die Anlage den baulichen Gegebenheiten des Wohnhauses angepasst wird. Außerdem dürfen solche Anlagen keine erheblichen optischen oder technischen Veränderungen der Umgebung verursachen, die zu Konflikten mit der Nachbarschaft führen könnten. Insgesamt zielt die Verordnung darauf ab, den Eigenheimbesitzern den Zugang zu Photovoltaikanlagen zu erleichtern und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese umwelt- und nachbarschaftsverträglich umgesetzt werden.
Förderung Photovoltaik Kärnten
Die Photovoltaik-Anlagenförderung Kärnten 2025, welche seit dem 1.1.2025 in Kraft getreten ist, bietet umfangreiche Unterstützung für die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die Energieautarkie in Kärnten zu stärken. Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen, Vereine, landwirtschaftliche Betriebe als auch Unternehmen und fördert den Einsatz von umweltfreundlichen Energieerzeugungssystemen zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
- Was wird gefördert?
Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern
- Wer kann die Förderung beantragen?
Privatpersonen, Unternehmen, Landwirte, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine
- Wie läuft die Antragsabwicklung?
Der Antrag auf Förderung wird nach Fertigstellung der Arbeiten gestellt. Der Antrag kann online gestellt werden: Portal zur Antragsstellung
- Wie hoch ist die Förderung?
Privatpersonen: einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50% der anerkennbaren Investitionskosten, zwischen 380 € bis 120 € pro kWp // alle anderen: Die maximale Förderung beträgt 200 € je kWp Anlagenleistung.
- Welche Anforderungen gibt es?
Installation durch befugte Unternehmen, Anlagen muss im Netzparallelbetrieb laufen
- Fristen
Die Förderung kann bis Ende 2025 für Anlagen beantragt werden, die ab dem 01.01.2024 errichtet wurden. Maßgeblich ist dabei das Rechnungsdatum der Hauptanlagenteile (z. B. PV-Module, Stromspeicher oder Wechselrichter). Zudem ist eine Förderung für Anlagen, die bereits im Jahr 2023 errichtet wurden, noch bis zum 28.02.2025 möglich.
- Nützliche Ressourcen
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