Energiegemeinschaften in Österreich: Modelle, Vorteile und rechtliche Grundlagen
Energiegemeinschaften ermöglichen es Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden in Österreich, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu teilen. Dieser Beitrag erklärt kompakt die wichtigsten Modelle, den rechtlichen Rahmen, den Gründungsprozess, Vorteile & Herausforderungen und gibt Ihnen praktische Tipps für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb einer eigenen Energiegemeinschaft.
Energiegemeinschaften bilden einen zentralen Baustein der österreichischen Energiewende. Sie bieten die Möglichkeit, aktiv an der Energieversorgung mitzuwirken, Kosten zu senken und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Nachfolgend erhalten Sie Schritt für Schritt einen fundierten Überblick – jeweils mit Originalquellen direkt im Abschnitt.
1. Was sind Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften sind Zusammenschlüsse von mindestens zwei Teilnehmer, die gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, speichern oder verbrauchen. Meist handelt es sich um Strom aus Photovoltaikanlagen, zunehmend aber auch aus anderen erneuerbaren Quellen. Im Unterschied zum klassischen Eigenverbrauch wird die Energie nicht nur im eigenen Haushalt genutzt, sondern geteilt – effizienter, kostengünstiger und unabhängiger von schwankenden Energiepreisen.
Ziel solcher Gemeinschaften ist es, Stromkosten zu senken, die Energiewende vor Ort aktiv mitzugestalten und die regionale Wertschöpfung zu stärken. Mitglied werden können Privatpersonen ebenso wie Gemeinden oder kleine Unternehmen. Wichtig ist, dass der Hauptzweck nicht in finanziellen Gewinnen liegt, sondern in einer nachhaltigen, gemeinschaftlichen Energieversorgung.
Damit Interessierte den Einstieg leichter finden, wurde in Österreich die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften eingerichtet. Sie bündelt wichtige Informationen, stellt praxisnahe Leitfäden bereit und unterstützt Bürger:innen, Unternehmen und Gemeinden beim Aufbau einer eigenen Energiegemeinschaft oder beim Beitritt.
Damit Sie Energiegemeinschaften richtig einordnen können, sehen wir uns im nächsten Abschnitt die verschiedenen Modelle in Österreich und ihre Vorteile genauer an.
2. Die unterschiedlichen Modelle von Energiegemeinschaften
In Österreich gibt es zwei gesetzlich geregelte Formen von Energiegemeinschaften und ein verwandtes Modell. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie weit sie räumlich reichen, wer daran teilnehmen darf und welche finanziellen Vorteile möglich sind.
Damit Sie die passende Form für Ihr Vorhaben wählen können, lohnt sich ein Blick auf die offiziell vorgesehenen Modelle in Österreich:
Aktuelle Zahlen
Bis Mitte 2024 gab es knapp 900 EEG, rund 2.400 GEA und über 200 BEG in Österreich.
Offizielle Erhebungen: E-Control (Monitoring) | Koordinationsstelle
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Eine EEG darf nur erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaik, Wind, Wasser oder Biomasse nutzen. Teilnehmen können Privatpersonen, kleine Unternehmen und Gemeinden, solange sie sich im selben Netzgebiet befinden. EEGs profitieren von spürbaren Vorteilen: Teile der Netzentgelte entfallen, außerdem sind bestimmte Abgaben auf den innerhalb der Gemeinschaft genutzten Strom nicht zu bezahlen. Ein typisches Beispiel ist eine Nachbarschaft, die gemeinsam eine Solaranlage betreibt und den Strom untereinander teilt. >
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): BEGs sind österreichweit möglich und nicht auf ein Netzgebiet beschränkt. Neben Bürger:innen dürfen auch Unternehmen und Kommunen teilnehmen, wodurch sich sehr große Projekte realisieren lassen. Finanziell gibt es hier keine Netzentgeltreduktionen, dennoch können BEGs durch ihre Größe und Organisation erhebliche Mengen erneuerbarer Energie bereitstellen. Ein Beispiel ist eine regionale Energiegenossenschaft, die mehrere Gemeinden miteinander verbindet und gemeinsam Strom erzeugt.
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA): Auch wenn sie streng genommen keine Energiegemeinschaft im rechtlichen Sinn ist, wird die GEA häufig in diesem Zusammenhang genannt. Sie ermöglicht es mehreren Parteien innerhalb eines Gebäudes oder an einem gemeinsamen Netzanschluss, Strom gemeinsam zu nutzen – zum Beispiel in einem Mehrparteienhaus mit einer Photovoltaikanlage am Dach. Für den direkt geteilten Strom fallen keine Netzentgelte an. GEAs sind oft der einfachste Einstieg in die gemeinschaftliche Nutzung erneuerbarer Energie.
Die drei Modelle bieten also unterschiedliche Möglichkeiten – vom Mehrparteienhaus bis hin zur überregionalen Kooperation. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen dafür gelten und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
3. Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage für Energiegemeinschaften in Österreich ist klar geregelt. Maßgeblich sind zwei bestehende Gesetze, ergänzt durch eine geplante Novelle.
Gesetze
Die Gesetzestexte können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachgelesen werden:
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG): RIS – EAG
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG): RIS – ElWOG 2010
Informationen zur geplanten ElWG-Novelle finden Sie auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at :
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Das EAG bildet den Kern der Regelungen und verankert die Einführung von Energiegemeinschaften. Es soll die Nutzung erneuerbarer Energien massiv ausbauen und schreibt vor, dass diese Modelle Teil der Energiewende in Österreich werden.
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
Das ElWOG enthält ergänzende Bestimmungen, etwa zu Netznutzung, Abrechnungen sowie zu Rechten und Pflichten der Teilnehmer. Es sorgt dafür, dass Energiegemeinschaften rechtlich und organisatorisch abgesichert sind.
Geplante Novelle: Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Mit der ElWG-Novelle soll der Rahmen modernisiert werden. Vorgesehen sind u. a. neue Möglichkeiten für Peer-to-Peer-Verträge zwischen Teilnehmer sowie flexiblere Regeln für Direktleitungen und Netzentgelte. Damit erhalten Energiegemeinschaften künftig mehr Spielraum.
Technische Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für jede Teilnahme ist der Einsatz von intelligenten Stromzählern (Smart Metern), die den Verbrauch im 15-Minuten-Intervall erfassen. Nur so können Erzeugung und Verbrauch korrekt zugeordnet werden. Der Einbau erfolgt kostenlos durch den Netzbetreiber.
Pflichten der Energiegemeinschaft
Jede Gemeinschaft ist verpflichtet, eine transparente Organisation sicherzustellen. Dazu gehören eine rechtssichere Vertragsgestaltung, die Meldung beim Netzbetreiber sowie eine nachvollziehbare Abrechnung. Viele nutzen dafür Muster und Vorlagen der Koordinationsstelle.
Energiegemeinschaften sind also rechtlich abgesichert, Smart Meter sind verpflichtend, und jede Gemeinschaft trägt organisatorische Verantwortung. Mit diesem Fundament lassen sich Projekte rechtssicher aufsetzen. Wie sich diese Rahmenbedingungen in der Praxis Schritt für Schritt umsetzen lassen, zeigt der nächste Abschnitt.
4. Wie gründet man eine Energiegemeinschaft?
Die Gründung einer Energiegemeinschaft folgt einem klaren Fahrplan. Wenn Sie diese Schritte beachten, wird aus einer Idee ein rechtssicheres und funktionierendes Projekt.
Praktische Hilfen
Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt Musterstatuten, Leitfäden und Checklisten zur Verfügung, die Sie durch alle Schritte begleiten.
Gruppe bilden & Ziele festlegen
Am Anfang steht die Frage: Wer möchte mitmachen, und warum? Typische Teilnehmer sind Nachbarschaften, Hausgemeinschaften, kleine Unternehmen oder Gemeinden. Legen Sie gemeinsam fest, ob das Hauptziel Kostensenkung, Klimaschutz oder regionale Wertschöpfung sein soll. Eine klare Motivation erleichtert alle weiteren Entscheidungen.
Machbarkeit prüfen
Untersuchen Sie die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen: Welche Flächen stehen für Photovoltaik oder andere erneuerbare Anlagen zur Verfügung? Wie hoch ist der Strombedarf der Mitglieder? Lohnt sich ein Speicher? Eine kurze Machbarkeitsstudie oder eine Beratung durch Energieexpert:innen hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Rechtsform wählen
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) benötigen eine eigene Rechtspersönlichkeit, meist als Verein, Genossenschaft oder GmbH. Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) genügt oft ein Betreibervertrag. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Entscheidungsprozesse und steuerliche Aspekte.
Netzbetreiber einbinden & Förderungen beantragen
Der Netzbetreiber prüft die geplante Energiegemeinschaft, legt Zählpunkte fest und stellt sicher, dass die Abrechnung korrekt funktioniert. Parallel dazu sollten Förderungen von Bund oder Land beantragt werden. Da Fördercalls oft zeitlich befristet sind, empfiehlt es sich, Unterlagen frühzeitig vorzubereiten.
Installation & Inbetriebnahme
Jetzt beginnt die praktische Umsetzung: Aufbau der Photovoltaikanlage, Installation von Smart Metern und gegebenenfalls Speichersystemen. Bevor die Gemeinschaft offiziell startet, ist ein Testbetrieb sinnvoll, um Messwerte und Abrechnungslogik zu prüfen.
Betrieb & Abrechnung
Im laufenden Betrieb geht es um Transparenz und Verlässlichkeit: Legen Sie eine faire Preisstruktur fest, organisieren Sie die Abrechnung und informieren Sie die Mitglieder regelmäßig über Erzeugung, Verbrauch und Kosten. Planen Sie Erweiterungen – etwa zusätzliche Teilnehmer, E-Ladestationen oder neue Anlagen – frühzeitig mit ein.
Wer eine Energiegemeinschaft gründen möchte, sollte also von Beginn an strukturiert vorgehen – von der Gruppe und den Zielen über Rechtsform und Netzbetreiber bis hin zu Installation und Abrechnung. Gut vorbereitet überwiegen die Vorteile klar. Im nächsten abschnitt lesen Sie, welche Chancen und Herausforderungen dabei konkret entstehen.
5. Vorteile und Herausforderungen von Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften eröffnen viele Chancen für Kostenersparnis, Klimaschutz und regionale Zusammenarbeit. Gleichzeitig gibt es organisatorische, bürokratische und technische Hürden, die realistisch eingeplant werden müssen.
- Geringere Stromkosten: Reduzierte Netzentgelte (EEG), keine Netznutzung bei GEAs.
- Unabhängigkeit: Weniger abhängig von schwankenden Energiepreisen.
- Klimaschutz: Mehr erneuerbare Energie vor Ort, geringere CO₂-Emissionen.
- Regionale Wertschöpfung: Investitionen und Gewinne bleiben in der Region.
- Förderungen: Zugang zu Programmen und Hilfen der Koordinationsstelle.
- Gemeinschaft: Zusammenarbeit stärkt Nachbarschaft und Energieautonomie.
- Investitionskosten: Anschaffung von Anlagen, Speichern und Messtechnik.
- Organisation: Abrechnungssysteme und Vertragsgestaltung sind komplex.
- Bürokratie: Förderanträge, Genehmigungen und rechtliche Pflichten.
- Technik: Abhängigkeit von Smart-Meter-Infrastruktur und IT-Systemen.
- Konfliktpotenzial: Unterschiedliche Interessen können Spannungen erzeugen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Energiegemeinschaften finanzielle, ökologische und soziale Vorteile bieten, aber gleichzeitig auch eine gute Organisation, sorgfältige Planung und technisches Know-how erfordern. Wer diese Punkte beachtet, legt den Grundstein für eine erfolgreiche Gemeinschaft. Welche Schritte konkret beim Start helfen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt mit praktischen Tipps.
6. Praktische Tipps für Interessierte
Mit der richtigen Vorbereitung gelingt der Einstieg deutlich leichter. Die folgenden Empfehlungen sind praxisnah und helfen Ihnen, die wichtigsten Hürden zu vermeiden.
- Ziele klar definieren: Entscheiden Sie, ob Ihre Gemeinschaft vorrangig Kosten sparen, regionale Wertschöpfung fördern oder Klimanutzen erzielen soll.
- Klein beginnen: Starten Sie mit einer Pilotphase und wenigen Teilnehmer:innen, bevor Sie die Gemeinschaft erweitern.
- Machbarkeit prüfen: Lassen Sie eine technische und wirtschaftliche Einschätzung machen (z. B. PV-Fläche, Strombedarf, Speicherpotenzial).
- Rechtsform wählen: Verein, Genossenschaft oder GmbH – passend zu Größe, Haftung und Mitbestimmung.
- Netzbetreiber einbinden: Stimmen Sie frühzeitig Zählpunkte, Messkonzept und Abrechnungsmodelle ab.
- Förderungen nutzen: Beantragen Sie Förderungen rechtzeitig, da viele Programme nur begrenzte Zeit offen sind.
Praxisnahe Musterstatuten, Checklisten und Leitfäden für die Gründung finden Sie bei der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Detaillierte Infos zu Modellen, Vergünstigungen und Monitoring stellt die E-Control bereit.
- Einfache Preislogik: Legen Sie klare, verständliche Regeln für Abrechnung und Vergütung fest.
- Digitale Tools einsetzen: Nutzen Sie Smart-Meter-Portale oder Apps, um Erzeugung, Verbrauch und Abrechnung automatisch darzustellen.
- Rollen verteilen: Klären Sie Zuständigkeiten für Technik, Abrechnung und Kommunikation – inklusive Vertretungsregelungen.
- Wartung sichern: Vermeiden Sie Ausfälle durch Wartungsverträge und klare Regeln für Störungen oder Notfälle.
- Zukunft mitplanen: Berücksichtigen Sie E-Mobilität, Speicher oder Wärmepumpen frühzeitig in Ihrer Strategie.
- Mitglieder einbinden: Halten Sie die Gemeinschaft mit Updates, FAQs und Feedback-Runden aktiv und motiviert.
Wer umsichtig plant, klare Strukturen schafft und die Gemeinschaft lebendig hält, legt den Grundstein für ein stabiles Projekt – und schafft die besten Voraussetzungen, um auch in Zukunft erfolgreich zu sein
7. Ausblick
Energiegemeinschaften stehen an einem Wendepunkt: Die bisherigen Erfahrungen liefern wertvolle Erkenntnisse, neue Gesetzesvorhaben und technologische Innovationen werden ihre Bedeutung weiter steigern.
Eine Evaluierung der TU Wien zeigt, dass bis 2024 bereits über 1.100 erneuerbare Energiegemeinschaften und knapp 150 Bürgerenergiegemeinschaften in Betrieb oder in Gründung waren. Die Entwicklung verläuft fast exponentiell und verdeutlicht, wie dynamisch der Bereich wächst.
Wenn Sie tiefer in die Materie einsteigen möchten:
- Die Evaluierungsstudie der TU Wien zur Entwicklung der Energiegemeinschaften finden Sie hier.
- Informationen zur geplanten ElWG-Reform stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereit.
- Aktuelle Präsentationen und Analysen zu Teilnehmerzahlen finden Sie beim Klima- und Energiefonds.
- Eine Einschätzung zu sozialen Effekten von Energiegemeinschaften lesen Sie im Arbeit & Wirtschaft Blog.
In den kommenden Jahren wird insbesondere das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) entscheidend sein. Es soll Hybridanlagen, Speicher und neue Marktrollen leichter einbinden und vorsieht auch Teilanschlüsse, sodass Anlagen stufenweise ans Netz gehen können – das senkt Einstiegshürden für kleinere Projekte.
Gleichzeitig bleibt eine wichtige Herausforderung, die Teilnahme möglichst niederschwellig zu gestalten. Verwaltung und Technik sollen benutzerfreundlich bleiben, damit auch kleine Haushalte profitieren können. Studien zeigen außerdem, dass die durchschnittliche Mitgliederzahl pro Gemeinschaft aktuell bei rund 30 liegt – hochgerechnet könnten bald bis zu 160.000 Personen in Österreich beteiligt sein.
Ein weiterer Trend: Mitglieder von Energiegemeinschaften entwickeln zunehmend ein bewusstes Verbrauchsverhalten, um Eigenverbrauch und Netzentlastung zu optimieren. Echtzeit-Monitoring und digitale Tools werden diesen Trend weiter verstärken.
Fazit: Wer heute eine Energiegemeinschaft gründet oder daran teilnimmt, profitiert nicht nur sofort, sondern positioniert sich auch in einem Feld, das in den kommenden Jahren durch Reformen, technologische Innovationen und wachsende gesellschaftliche Akzeptanz stark an Bedeutung gewinnen wird.
FAQ: Häufige Fragen zu Energiegemeinschaften
Wie unterscheiden sich GEA, EEG und BEG konkret?
GEA: Stromteilung innerhalb eines Gebäudes/Netzanschlusses. EEG: lokal/regional im Konzessionsgebiet, erneuerbare Energie, finanzielle Vorteile (z. B. reduzierte Netzentgelte). BEG: österreichweit, Fokus Strom, breiter Teilnehmerkreis, keine Netzentgeltreduktionen.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich als Teilnehmer?
Smart Meter mit 15-Minuten-Werten und die Zuordnung der Zählpunkte durch den Netzbetreiber. So sind faire Messung und Abrechnung gewährleistet.
Gibt es finanzielle Vorteile bei EEGs und GEAs?
Ja. EEGs: u. a. reduzierte Netzentgelte und Abgabenbefreiungen auf innergemeinschaftliche Mengen. GEAs: keine Netznutzung auf direkt geteilte Energie. BEGs: keine Netzentgeltreduktionen.
Welche Rechtsform ist geeignet?
Für EEG/BEG ist eine Rechtspersönlichkeit erforderlich (z. B. Verein, Genossenschaft, GmbH). Die Auswahl hängt von Größe, Haftung und Mitbestimmung ab. GEAs lassen sich häufig per Betreibervertrag organisieren.
Wo finde ich die geltenden Gesetze im Originaltext?
Im Rechtsinformationssystem des Bundes: RIS (EAG/ElWOG). Informationen zur ElWG-Novelle veröffentlicht das Bundesministerium.
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