Fordern Sie unverbindliche Angebote für Ihre Photovoltaikanlage mit 0% MwSt an
Wir schützen Ihre Daten!
Sicherer Datenverkehr dank SSL-Verschlüsselung
Weitergabe nur an sorgfältig ausgewählte Anbieter
Höchste Sicherheitsstandards nach DSGVO-Richtlinien
Sie möchten in eine PV-Anlage investieren und von staatlichen Förderungen Gebrauch machen? Finden Sie jetzt die passende Photovoltaikanlage für Ihr Zuhause – mit 0% Umsatzsteuer!
Photovoltaikanlage.at ist Ihr kostenloser und unverbindlicher Service zum Vergleich von Photovoltaik-Angeboten. Ganz einfach: Füllen Sie unser Formular aus und erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote von geprüften Anbietern in Ihrer Nähe.
Durch unser Netzwerk an erfahrenen Dienstleistern unterstützen wir Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
- Formular ausfüllen
Beschreiben Sie kurz Ihr Projekt und Ihre Anforderungen. Wir leiten Ihre Anfrage DSGVO-konform an qualifizierte Anbieter weiter.
- Passende Angebote erhalten
Bis zu 4 Anbieter nehmen Kontakt zu Ihnen auf und unterbreiten Ihnen individuelle Angebote.
- Den richtigen Anbieter wählen
Vergleichen Sie Leistungen und Preise. Sie entscheiden frei, welches Angebot am besten zu Ihnen passt.
Finden Sie jetzt den besten Anbieter für Ihre Photovoltaikanlage
Förderung Photovoltaik Österreich 2024/2025
Ein wesentlicher Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen ist der Nullsteuersatz, der seit Anfang 2024 und bis Ende 2025 auf die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Speichersystemen gilt. Dadurch entfällt die Mehrwertsteuer, was die Kosten für Photovoltaikanlagen erheblich reduziert. Dieses Förderinstrument zielt darauf ab, die Investitionshürde zu senken und die Nutzung von Solarenergie für eine breite Bevölkerungsschicht attraktiver zu machen.
Was ist der Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Österreich bedeutet, dass für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen sowie dazugehörigen Stromspeichern keine Mehrwertsteuer anfällt, sofern diese überwiegend für die Eigenversorgung genutzt werden. Dadurch entfällt die sonst übliche 20%ige Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten für solche Anlagen spürbar senkt und den Zugang zu sauberer Energie attraktiver macht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Der Nullsteuersatz bietet Ihnen als Interessent einer Photovoltaikanlage bedeutende finanzielle Vorteile. Sie profitieren von:
- Vollständigem Wegfall der Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage
- Unbürokratischer Förderung ohne Antragsstellung
- Sofortiger Ersparnis beim Kauf
- Gültigkeit für Anlagen, Speicher und Zubehör
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst sämtliche Komponenten Ihrer Photovoltaikanlage:
- Photovoltaikmodule bis 35 kWp
- Stromspeichersysteme
- Wechselrichter
- Montagesysteme
- Energiemanagementsysteme
- Erforderliches Installationszubehör
Wer kann die Förderung nutzen?
Der Nullsteuersatz steht zur Verfügung für:
- Privatpersonen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen
- Kirchliche Einrichtungen
- Mildtätige Vereinigungen
Fördervoraussetzungen 2024/2025
Ihre Photovoltaikanlage muss folgende Kriterien erfüllen:
- Maximale Gesamtleistung von 35 kWp
- Installation an förderfähigen Gebäuden (Wohngebäude, öffentliche Gebäude, gemeinnützige Einrichtungen)
- Direkter Betrieb durch den Förderungsempfänger
Nicht in der Förderung enthalten
Folgende Leistungen und Produkte unterliegen weiterhin der regulären Umsatzsteuer:
- Wartung und Reparaturen
- Separate Planungsleistungen
- Dacharbeiten
- Anlagen über 35 kWp
- Anlagenvermietung
- Lieferungen an Zwischenhändler
Gültigkeit der Förderung
Die Förderung läuft noch bis zum 31. Dezember 2025. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um in eine nachhaltige Energiezukunft zu investieren.